Höhe der Mietkaution

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich darf der Vermieter alle Wertgegenstände einer Mietsache in die Kaution einbringen. Jedoch muß er die Kaution so aufgliedern, daß ersichtlich ist, welcher Anteil der welchem Mietgegenstand zugerechnte wird.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

Kommt auf den Mietvertrag an.
Wenn er im Mietvertrag mit drin steht, dann ja.
Wenn er separat bspw. in einem Zusatzmietvertrag ist darf er separat Kaution verlangen.
Er muss diese aber mit mindestens 4% p.a. verzinsen.
Wo liegt denn das Problem dabei?

hallo,

sorry bin ich überfragt.

aber das dürfte wohl nicht die welt sein oder ?

mfg

e. lehmann

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

Hallo, unter Ausschluß jegl. Haftung u. Gewährleistung antworte ich, wie folgt: Wenn es einen eigenen Stellplatz-Mietvertrag gibt- wovon ich hier ausgehe- dann muß der Stellplatz auch separat behandelt werden, d.h., wenn im St.pl.mietvertrag explizit keine Kaution erwähnt ist, muß auch keine gezahlt werden, denn dann ist mit der St.pl.monatsmiete pauschal alles abgegolten (Achtung: Sie dürfen z.B. keine Verunreinigungen über das übliche Maß hinaus verursachen, etwa durch Ölwechsel o.ä., dann sind sie trotzdem haftbar).- Ist der Stellplatz allerdings im Wohnraummietvertrag als zur Wohnung gehörend ausgewiesen und nicht separat kündbar, dann kann der Vermieter die Kaution um 3 Stellplatz-Monatsmieten erhöhen.- Schöne Grüße, Achim

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

NEIN! Die Mietkaution darf nur max. 3x die Kaltmiete betragen. Hoffe ich konnte helfen, LG

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

Wenn der Tiefgaragenstellplatz mit der wohnung zusammenvermietet wurde und somit eine Eineit bildet ,ja .
Wenn der TG-Platz aber in einem anderen Haus liegt und ( oder ein separater Vertrag dafür abgeschlossen wurde , dann nicht .Aber das dürfte egal sein , weil er ja dann auch für den Vertrag des TG-Platzes eine Kaution berechnen kann.

Hallo!
Bin mir da leider nicht ganz sicher, aber soviel ich weiß nicht.
Mfg norberts2005

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

hallo, weiß ich leider nicht. tut mir leid. schönes we trotzdem.

Darf der Vermieter für die Berechnng der Kaution den
zusätzlich angemieteten Tiefgaragenplatz mit einbeziehen?

Hallo ikp,

Erstmal folgendes:

Die Mietkaution sichert die Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter während und nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine gesetzliche Verpflichtung des Mieters eine Mietsicherheit zu leisten gibt es nicht. Eine Verpflichtung zur Kautionsleistung kann aber vertraglich vereinbart werden. Mietsicherheiten dürfen bei Wohnraummieten höchstens drei Nettokaltmieten betragen.

d.h. das zwischen gar keine Mietkaution und maximal drei Monatsmieten ist es eine reine Verhandlungssache mit dem Vermieter. Auch was alles in die Mietkaution fällt (z.B. möbel, küche, garten etc.).
Anders verhält es sich, wenn es für die Tiefgarage einen gesonderten Mietvertrag gibt, dann muss neu verhandelt werden (wieder maximal 3Monatsmieten) . Aber auch hier muss gesetzlich keine Kaution gezahlt werden. Die Vermieter haben das Geld halt gern auf einem „verpfändeten“ Sparbuch falls es Schäden (oelflecken etc.) gibt.

Ausserdem erhöhen sich erfahrungsgemäss die chancen auf die erhoffte Wohnung oder den Stellplatz wenn man den Vermieter die „Sicherheit“ einer Kaution gibt.

Hoffe geholfen zu haben,
bei weiteren Fragen oder falls ich deine Frage falsch verstanden habe einfach schreiben.