Vermieter X vermietet eine 3 Zimmer-EG-Wohnung mit Keller und separatem Hobbykeller. Durch einen Flutschaden stehen die Keller einige Tage unter Wasser und der Linoleum-Fußboden des Hobbykellers muß entfernt werden. Zusätzlich veranlasst Vermieter X eine Bodentrocknung in beiden Kellern durch eine Fachfirma. In dieser Zeit sind die Keller nicht nutzbar.
Der Mieter Y führt nun eine Mietminderung in Höhe von 20% durch.
FRAGE:
Ist diese Höhe der Mietminderung angemessen bzw. wie hoch wäre eine angemessene Minderung und ab wann kann der Vermieter verlangen, dass die volle Miete wieder bezahlt wird (z.B. wenn die Trocknungsfirma bestätigt, der Keller sei wieder nutzbar)?
Hi Jörg!
Wie schon mind. 1000x hier im Forum geschrieben wurde, ist es sehr … sehr schlecht wenn der Mieter von sich aus irgendwelche Mietminderungen durchführt - sprich einfach weniger zahlt. Das kann auf lange Sicht einfach nicht gut gehen!
Im schlimmsten Fall droht die Kündigung + der Rauswurf aus der Wohnung!
mfg PN
Moin,
mein Tip: In den Mieterbund vor Ort eintreten, ca 30,- euronen auf den Tisch legen (Jahresbeitrag) und beraten lassen.
Viel Glück
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Durch einen Flutschaden stehen die
Keller einige Tage unter Wasser und der Linoleum-Fußboden des
Hobbykellers muß entfernt werden. Zusätzlich veranlasst
Vermieter X eine Bodentrocknung
Der Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten und bemüht sich, diesen zu beseitigen. Warum sollte der Mieter eine Mietminderung durchsetzen dürfen?
Wenn der Mieter eine Elementarschadenversicherung hat, sollte er seinen Schaden lieber da geltend machen, hat er keine, warum soll dann der Vermieter dafür aufkommen?
Und, was aus der Beschreibung nicht hervorgeht, wenn das Haus nahe am Wasser gebaut ist, kann ein Mieter schon beim Einzug sehen (oder nachfragen), dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Keller überschwemmt wird, eher hoch ist, und er richtet sich entsprechend darauf ein, oder er nimmt die Wohnung gar nicht erst.
Gruß,
-Efchen
Durch einen Flutschaden stehen die
Keller einige Tage unter Wasser und der Linoleum-Fußboden des
Hobbykellers muß entfernt werden. Zusätzlich veranlasst
Vermieter X eine BodentrocknungDer Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten und bemüht
sich, diesen zu beseitigen. Warum sollte der Mieter eine
Mietminderung durchsetzen dürfen?
Hi,
ist es nicht so, das der Vermieter für den Mietzins den er bekommt auch die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen muss? Das kann er hier nicht, also ist doch bestimmt eine Mietminderung zulässig, oder?
Grüße
Michael
Der Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten und bemüht
sich, diesen zu beseitigen. Warum sollte der Mieter eine
Mietminderung durchsetzen dürfen?ist es nicht so, das der Vermieter für den Mietzins den er
bekommt auch die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen muss?
Das kann er hier nicht, also ist doch bestimmt eine
Mietminderung zulässig, oder?
Versetz Dich doch mal in die Lage des VM. Was soll der arme Kerl denn tun? Er veranlasst doch offensichtlich, dass der Missstand beseitigt wird, was soll er denn noch tun?
Wenn es sich um ein Objekt handelt, was nah am Wasser gebaut ist, dann wird die regelmäßige Überflutung wohl schon in der Mite berücksichtigt sein, oder? Ich habe mal in so einem Objekt gewohnt.
Ich denke, in diesem theoretischen Fall kommt es darauf an, wo das Haus gebaut ist, ob der FLutschaden regelmäßig auftritt, oder ob das eine außergewöhnliche Situation war (höhere Gewalt), oder ob der VM wirklich mutwillig, um Geld zu sparen, das Haus so schlecht hat bauen lassen, dass es beim kleinsten Regenfall unter Wasser steht.
Gruß,
-Efchen
Hallo,
Du liegst leider komplett falsch mit Deiner Aussage. Lies einfach mal:
http://www.mieterbund.de/presse/2002/Hochwasser_02.html
oder:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P…
Allerdings sind 25% Mietminderung wegen des Kellers wohl eher nicht angemessen. Kommt aber auf die näheren Umstände an (sind bewohnte Räume drin, Fläche Wohnung/Keller, etc.).
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
hier springst Du mit der Antwort kurz. Der VM haftet für alle Mängel, auch für jene, die er nicht zu vertreten hat, mit Ausnahme der Mängel, die der Mieter verursacht. Ob aber tatsächlich hier eine Mietminderugn durchgestezt werden kann ist dann zu bewerten, wenn der Keller nicht genutzt werden kann. Kellerräume wird man kaum mit mehr als 25 € mindern können. Und wenn eine Elemenarversicherung besteht, tritt diese auch für den Mietausfall aus Mietminerungen ein.
Durch einen Flutschaden stehen die
Keller einige Tage unter Wasser und der Linoleum-Fußboden des
Hobbykellers muß entfernt werden. Zusätzlich veranlasst
Vermieter X eine BodentrocknungDer Vermieter hat den Schaden nicht zu vertreten und bemüht
sich, diesen zu beseitigen. Warum sollte der Mieter eine
Mietminderung durchsetzen dürfen?
Wenn der Mieter eine Elementarschadenversicherung hat, sollte
er seinen Schaden lieber da geltend machen, hat er keine,
warum soll dann der Vermieter dafür aufkommen?Und, was aus der Beschreibung nicht hervorgeht, wenn das Haus
nahe am Wasser gebaut ist, kann ein Mieter schon beim Einzug
sehen (oder nachfragen), dass die Wahrscheinlichkeit, dass der
Keller überschwemmt wird, eher hoch ist, und er richtet sich
entsprechend darauf ein, oder er nimmt die Wohnung gar nicht
erst.
Nicht alles was auf der Welt geschieht kann man unter dem Ausschluß von Haftungen betrachten. Oder muss sich der Mieter letztlich auch noch erkundigen, ob möglicherweise der Blitz einschlägt, weil im Vorjahr der Blitz zweimal in der Gegend eingeschlagen hat ?
Nichts gegen mieterfreundliche oder vermieterfreundliche Hinweise. Sie müssen allerdings logisch sein, nachvollziehbar und etwas realistisch.
Gruss Günter