Hallo,
ist es möglich im Groben abzuschätzen wie hoch die Prozesskosten eines verlorenen Bußgeldverfahrens ausfallen können? Von welchen Faktoren ist die Höhe abhängig?
Mfg - JENS
Hallo,
ist es möglich im Groben abzuschätzen wie hoch die Prozesskosten eines verlorenen Bußgeldverfahrens ausfallen können? Von welchen Faktoren ist die Höhe abhängig?
Mfg - JENS
Hallo Jens,
dieser Link könnte hilfreich sein:
http://home.t-online.de/home/Dr.Roemer/0602.htm
Toto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ui, d.h. bei einem Bußgeld von beispielsweise würden „nur“ 25 EUR zusätzliche Kosten anfallen? Oder muss der Anwalt der Gegenseite, also Staatsanwalt, ebenfalls von mir bezahlt werden???
Mfg - JENS
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Wie der Kollege Dr. Roemer so schön schreibt, handelt es sich um Berechnungen, die vor dem 1. Juli 2004 gültig waren. Also ein klenier rechtsgeschichtlicher Ausflug, dieser Link.
Heute gilt nach Nr. 4110 KV GKG: 10% der Geldbuße, mindestens EUR 40. Staatsanwälte sind anders als Rechtsanwälte nicht freiberuflich tätig (das wäre lustig, dann wären die Knäste wohl randvoll…), sondern bekommen ihre bescheidene Aufwandsentschädigung aus Landesmitteln. Sie sind auch nicht „Gegenseite“ im Prozess (also nix mit „Der Staat Texas gegen Cliff Barnes“), sondern die Behörde, die die Ermittlungen bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung führt, und zwar objektiv und in alle Richtungen.
Danke schön! Ich hab immer geglaubt solche Prozesskosten wär ne 3 bis 4-stellige Summe 
Ciao - JENS