Höhe der Reinigungskosten

Hallo zusammen,

mein Freund hat gestern die NK-Abrechnung für die 2008 und 2009 bewohnte 2-Zimmer-Wohnung bekommen. Hier besonders auffällig sind über € 800,- die für die Hausreinigung angefallen sein sollen. Das Treppenhaus ist relativ klein und wurde max. 1 x pro Woche gereinigt und es wohnen mind. 6 Parteien in dem Haus. Wenn alle gleich oder ählich bezahlen (die Wohnung ist eine der kleinsten gewesen), hätte die Reinigung ja knapp € 5.000,- pro Jahr gekostet. Ist das denn realistisch?

Ingesamt sollen nun knapp € 800,- nachgezahlt werden, das ist für 45m² nicht ohne.

Ist es überhaput rechtens jetzt noch Nebenkosten für 2008 abzurechnen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?

Danke und lieben Gruß.

Danke für Eure Hilfe - Mandy

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo Mandy,
die Nebenkostenabrechnung für 2008 kommt zu spät. Sie hätte bis zum 31.12.2009 eingehen müssen BGB § 556(3). Nachzahlungen sind deshalb nicht mehr zu leisten.

Deswegen und wegen der Hausreinigungskosten für 2009 sollte Ihr Freund umgehend schriftlich Widerspruch einlegen. So wie Sie die Sachlage schildern, sind die Kosten eindeutig zu hoch bemessen. Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und das ist hier nicht gegeben.
Ihr Freund sollte den Vermieter aufforden, die Kosten zu begründen.
Wenn der das nicht kann, sollte Ihr Freund die Reinigungskosten angemessen kürzen. Welcher Betrag allerdings in diesem Fall angemessen ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Ich rate auch, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und ggf. erläutern oder belegen zu lassen (Rechnungen etc.).
Ihr Freund sollte sich auch mit den Nachbarn kurzschließen und deren Meinung hören. Unter Umständen ist ein gemeinsames Auftreten gegen den Vermieter wirkungsvoller.
Weiteren Rat gibt die zuständige Verbraucherzentrale oder der örtliche Mieterverein.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Also: 2008 hätte bis 31.12.2009 abgerechnet werden müssen (spätestens nahc einem Jahr).
Aber nochmals in die Abrechnung sehen: 1.1.2008 bis 31.12.2008 oder ein anders Datum? z.B. 1.3.2008 bis 28.02.2009?? Das Jahr muss nicht 1.1. bis 31.12. sein! kann also auch anders sein wie im Beispiel. dann ist 2008 hinfällig!! Der Vermieter darf nicht mehr abrechnen. Also diese Rechnung ignorieren, auch wenn er mit Mahnbescheid etc. droht. Sonst dem Vermitere sagen, er solle doch die Forderung an den Anwalt übergeben (schauen sie im Tel-Buch, wer auch Mitersachen macht und geben diese Adresse an oder fragen den Mieterverein, wer gut ist. Dann sind sie das Thema los.
2009: ein Treppenhaus reinigen kostet bei 6 ( 1x die woche je ca. 20 Euro = 80 im Monat = 960 im Jahr durch 6 Parteien = 160 Euro max. für Sie!! ) wohnungen ca. 160 Euro.
Fordern Sie den Vermieter auf (auf Ihre Kosten) Kopien der Rechungen der Hausreinigung zu übergeben, weil sie diesen Betrag nicht glauben können und sagen, der Vermieter möchte dringend diesen Posten pürfen, ob er sich nicht vertan hat (Fehler passieren immer mal, und Sie wollen ihn darauf hinweisen) schauen Sie in der NK Abrechung nach, wie hoch für 2009 wirlkich Ihr Anteil ist. Vieleicht sind 800 euro für alle und unten in der Abrechung steht dann nur Ihr AnteiL!!!Also 133,33 Euro???!! Nachsehen und sonst Einsichtnhme der Originalrechungen verlangen (Termin anfordern, zeitnah!!) Vorschlag machen, also nächste Woche!!
Kamera mitnehmen und die Rechungen knipsen oder Vermieter fagen, davon Kopieen zu machen. Hat er kein Kopierer, dürfen sie die Kamera nehemen!! Sie haben das recht auf Einsichtnahme der OriginalBelege und fragen Sie dann!! Erläuterungen muss dann auch der Vermiter machen. Ist nicht bösswillig, aber bei den Kosten!!

Hallo, also die Kosten für die TH-Reinigung scheinen mir auch unrealistisch hoch. Also: Widerspruch einlegen und Einsicht in die Belege fordern bzw. Übersendung der entsprechenden Belegkopien fordern- Abrechnung nachprüfen: Gesamtkosten müssen in der Abrechnung erwähnt sein, ebenso der Umlageschlüssel (nach Wohneinheiten oder nach qm Wfl?), so dass dann jeder seinen Anteil an diesen Kosten nachprüfen kann.
Eine Abrechnung für 2008 kann jetzt nicht mehr vorgelegt werden, letzter Termin zur Vorlage war der 21.12.2009, also Widerspruch einlegen.
Grüße, Zita

Guten Tag!

die Hausreininugungskosten sind mit 5.000,-- €/jährlich wohl etwas arg hoch gegriffen.
Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege zur Nebnkostenabrechnung. Also lassen Sie sich die Belege vorlegen und dann können Sie den Gesamtbetrag erlesen.
Die Verteilung der Hausnebenkosten erfolgt nach qm-Wohnfläche, d.h. Gesamtkosten : durch Geamt-qm-Zahl x Ihren 45 m².
L.G. Jihet