Hallo mal,
welche Höhe für eine Rente aus einer Berufsunfähigkeit ist denn zu empfehlen?
500, 750 oder …???
Ich meine, da muss es doch sinnvolle Empfehlungen bzw Erfahrungswerte geben.
DAnke
Hallo mal,
welche Höhe für eine Rente aus einer Berufsunfähigkeit ist denn zu empfehlen?
500, 750 oder …???
Ich meine, da muss es doch sinnvolle Empfehlungen bzw Erfahrungswerte geben.
DAnke
Hi!
Das richtet sich ganz nach deinem Einkommen und em vereinbahrten Prozentsatz, der für dich sowohl als Beitrag, als auch als mögliche BU-Rente in Frage kommt.
Es ist sicherlich nicht das beste Beispiel bzw. Rechnungsgrundlage, aber stell Dir vor Du währst Arbeitslos, wieviel Geld würdest Du bekommen? (ca 60% vom Netto jetzt). Das ergibt einen Betrag, den man in seine Rechnung einfließen lassen kann. Denn wenn man Berufunfähig ist, bedeutet das NICHT, daß man nicht auch arbeiten gehen kann. es ist bloß dann kein Job mehr der mit dem Alten zu vergleichen ist. Also würde man Gehalt 1 + BU-Rente bekommen. Es gibt natürlcih noch die ein oder andere Klausel, aber die sind akzeptabel.
Darauf achten würde ich, daß dir die Bank oder Versicherung ein Garantierten Zinsatz zusagt!!! Der kommt dann zum tragen, wenn Du Glück hattest und ganz normal Rentner wirst, dann gibts eben einen kleinen Betrag mehr zur normalen Rente dazu. Oder eben wenn Du die Versicherung kündigst. Wichtig wäre, die Beiträge und so nach den gegebenen Arbeiten/Einkommen anpassen. Wenn es denn um einen Job geht bei dem man „Berufunfähig“ werden kann.
Denn es ist klar, daß bei steigenden Einkommen auch die Ausgaben zunehmen und die will man ja abfangen.
Gruß
Frank
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kurze info- ohne anspruch auf vollständigkeit !!!
zuerst einmal ist es wichtig zu erfahren, ob du einen anspruch an die gesetzliche rentenversicherung im BU- oder EU- fall hast.
wenn du arbeitnehmer bist, und mindestens schon 5 jahre einbezahlt hast, hast du, wenn du unter die neue regelung fällst, d.h. nach 1961 geboren bist, nur noch EU- ansprunch.
dieser beträgt ca. 38% deines nettoeinkommens. willst du also deine komplette versorgungslücke schließen, müßtest du eine BU- rente in höhe von 62% deines nettoeinkommens absichern. falls du aus anderen versorgungen noch BU-ansprüche hast, ist die versorgungslücke natürlich umso geringer.
also:
bist du angestellt oder selbständig ???
wie viele beiträge hast du in den letzten jahren einbezahlt ???
wann bist du geboren ???
welche verträge bestehen bereits ???
lieber frank,
kurze info- ohne anspruch auf vollständigkeit !!!
zuerst einmal ist es wichtig zu erfahren, ob du einen anspruch
an die gesetzliche rentenversicherung im BU- oder EU- fall
hast.
wenn du arbeitnehmer bist, und mindestens schon 5 jahre
einbezahlt hast, hast du, wenn du unter die neue regelung
fällst, d.h. nach 1961 geboren bist, nur noch EU- ansprunch.
dieser beträgt ca. 38% deines nettoeinkommens.
Hallo Oliver,
der Ansatz den Du gibst ist in Ordnung. Aber damit er einen genauen Betrag hat, was er „heute“ an Rente bekommen würde und was er heute ergänzen muss, erfährt er ziemlich genau beim Rententräger, BfA, LVA sofern er angestellt ist. Ging nach der Kontenklärung eigentlich recht fix bei denen.
mfg
Michael