Höhe der Risikolebensversicherung

Hallo,
bei den meisten Versicherern steht ein Höchstbetrag, z.B. 250.000 Euro über die man eine (Risiko-)lebensversicherung abschließen kann, ohne dass man ein ärztliches Gutachten braucht. Bei Summen darüber hinaus ist dies nötig.
Nun die Frage:
Kann man in diesem Fall einfach bei zwei unterschiedlichen Versicherungen im Wert von 350.000 Euro abschließen (für ein Haus) - beim einen für 100.000 beim anderen für 250.000 und sich somit das ärztliche Gutachten sparen oder werden die Versicherungen generell zusammengerechnet von allen Versicherungsgesellschaften?
Oder sollte man lieber ein Gutachten machen (was ja auch etwas kostet) und dann bei einem Versicherer alles abschließen?
Es handelt sich hierbei um den Abschluss einer fallenden Risiko-Lebensversicherung!

Schöne Grüße

Kann man in diesem Fall einfach bei zwei unterschiedlichen
Versicherungen im Wert von 350.000 Euro abschließen (für ein
Haus) - beim einen für 100.000 beim anderen für 250.000 und
sich somit das ärztliche Gutachten sparen oder werden die
Versicherungen generell zusammengerechnet von allen
Versicherungsgesellschaften?

Jede Versicherung fragt nach bestehenden anderen Versicherungen. Die Summen werden addiert. Ein Attest kannst du damit nicht umgehen.

Oder sollte man lieber ein Gutachten machen (was ja auch etwas
kostet) und dann bei einem Versicherer alles abschließen?

ja. Die Kosten sollte die Versicherung übernehmen!?

Gruß
tycoon

Die Kosten übernimmt keine Versicherung für ein Gutachten, da bei nichtzustande kommen mit dem Vertrag der Kunde mit den bezahlten Gutachten zur Konkurrenz gehen kann.

Falls doch übernommen wird dann meist mit der Klausel auch einen Abschluß zu tätigen bei gesundem Befund.

LG

Hallo Lejakla,

die sog. Untersuchungsgrenzen (Summen, ab denen bestimmte ärztliche Untersuchungen gefordert werden) sind bei den Versicherern unterschiedlich. Nicht alle Versicherer rechnen die versicherten Summen bei anderen Versicherern an.

Ob sich die Teilung der Deckung zur Umgehung der Kosten für eine Untersuchung lohnt, hängt auch vom - vermutlich höheren - Beitrag des zweiten Vertrages ab.

Individuell kann das nur ein für den Einzelfall beauftragter Versicherungsmakler beantworten, der trägt dann auch die Haftung für seine Antwort.

Viele Grüße
Oliver H.