Höhe der Stornogebühren bei Ferienhaus in Spanien?

Hallo, wer kann mir sagen, wieviel man Stornogebühren bei rechtzeitiger Absage zahlen muss. Folgender Sachverhalt: Ich habe vor 1 Jahr über eine deutsche Immobilien-Firma mit Sitz in Spanien, die auch Ferienhäuser vermietet, ein Ferienhaus in Spanien vom 22.12. bis 05.01.2013 gebucht und direkt 248 € angezahlt. In dem einseitigen Mietvertrag steht, dass man bis 60 Tage vor Reiseantritt kündigen kann, aber die Anzahlung von 248 € ist weg. Wenn man später storniert, muss man den gesamten Betrag zahlen. Ich bin ja bereit einen gewissen Betrag für den Aufwand in Höhe von 50 € zu zahlen, aber 248 € finde ich geschmacklos. Vielen Danke für die Antwort

Hi irenka,
das ist ehrlich ein komplizierter Fall:

Es kommt, ähnlich wie in Deutschland, auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma an. Wenn Du denen zugestimmt und bereits bezahlt hast, dann ist dieser Vertrag zustande gekommen und man kommt schlecht raus. Diese Wucherkonditionen sind, denke ich, in Spanien nicht verboten; in der beschriebenen Höhe sicher auch in Deutschland nicht. Wenn die Firma eine deutsche ist, dann gibt es die dort ja auch, vielleicht kannst Du ja über einen Kontakt in Deutschland versuchen, etwas zu regeln. Aber, je länger ich darüber nachdenke, Deine Chancen stehen nicht besonders gut, das ginge dann nur über einen relativ langen Rechtsstreit den Du wahrscheinlich verlierst und dann wirfst Du sicher noch gutes Geld hinter dem schlechten her…
Das beste ist, Du fährst die 2 Wochen hin, ist sowieso besser als in D.
Grüße, Enrique

da kann man nichts machen; die 248.- sind weg. Die AGB sind akzeptiert, damit auch die Stornogebühr. Man könnte klagen; ich sehe aber wenig Aussichten. Das Einzige ist, höflich nach Kulanz fragen. Erklären, warum der Storno sein muss. Vielleicht begnügt man sich mit der Hälfte. Vielleicht gibt es eine Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte. Die könnte man dann auch mit einbinden. Letzte Möglichkeit: das Ferienhaus über EBAY selber anbieten. Vielleicht verdient man sogar dran…

Hallo,
ob es in Spanien eine gesetzliche Regelung zu Stornogebühren gibt, kann ich nicht sagen.
Aber wenn die Stornogebühren in Ihrem Fall so in den AGB festgelegt sind, werden Sie nicht darum herumkommen, denn durch die Buchung haben Sie auch die AGB aktzeptiert.
Gruß

Hallo Irenka,
leider habe ich eine schlechte Nachricht: bei Ferienhäuser - speziell in Spanien - gibt es ganz unterschiedliche Stornogebühr-Regelungen. Es gelten die Regelungen, die bei Vertragsabschluß vereinbart wurden. Ich befürchte, dass da nichts zu machen ist. Gut ist für so einen Fall eine Reisrücktrittskosten-Versicherung, die aber bei Buchung abgeschlossen sein muss. Ich drücke die Daumen, dass doch noch eine Kulanzregelung möglich ist!

Hallo,
ich habe keine Ahnung!..

Grüßle Ute Horn

Hallo, Irenka,
das hat mit „Geschmack“ nichts zu tun. Du hast einen Vertrag unterschrieben und die Bedingungen vorher (hoffentlich) gelesen. Ich finde eine Anzahlung von € 248,00 - die bei einer Stornierung bis 2 Monate vor dem Reiseantritt verfällt - durchaus OK. Es geht ja nicht nur um eine Aufwandsentschädigung für die gemachte und revidierte Buchung. Vielleicht hätte das Haus ja auch noch anderweitig vermietet werden können und man hat dem / den Interessenten eine Absage erteilen müssen, weil das Haus ja für Dich reserviert war - und jetzt kommst Du und hast es Dir mit einem Mal anders überlegt. Bitte versteh’mich nicht falsch: Du hast sicherlich gute Gründe, Deinen Urlaub zu stornieren, aber das hilft dem Vermieter auch nicht, der gedacht hat, sein Haus für die fragliche Zeit vermietet zu haben.
Fazit: Du musst Dich an den Vertrag halten und zahlen, denn den Vertrag könntest Du nur anfechten wenn er sittenwidrig wäre, aber davon kann bei dieser relativ geringen Summe keine Rede sein.
Lieben Gruß
Kati

Hallo,

sorry, aber da werde ich Ihnen nicht helfen können, da ich die AGB´s der Firma nicht kenne.
Trotzdem viel Glück.

Delphin96

Hallo,

wenn in deinem Vertrag steht, das die Anzahlung von 248,00€ bei Stornierung auf jeden Fall einbehalten wird, wird das wohl so sein.
Du hast doch diese Klausel bei Buchung akzeptiert, also musst du dich doch jetzt nicht darüber ärgern.
Denke, da lässt sich nichts machen.
Aber genau kann ich dir das auch nicht sagen.
LG Manuela

Hallo irenka59,
also, deine Frage hast du dir eigentlich schon selbst beantwortet, so wie es in den Vereinbarungen steht mußt du auch zahlen. Schließlich hast du diesen Vertrag einmal so angenommen.
Kurze Erklärung: Die Stornogebühren sind natürlich im ersten Moment sehr hoch, aber dafür hast du ja auch die Garantie, dass du das, was du bestellt hast, auch bekommst. Die Immobilienfirma hat die Wohnung jetzt ein Jahr für dich frei gehalten und kann sie jetzt vielleicht, das weiß man ja nicht, nicht mehr vermieten. Dieses Risiko zahlst du mit den Stornogebühren.
Tut mir leid, dir keine für dich positive Antwort geben zu können.
Trotzdem einen schönen Urlaub und viele Grüße
Selma2

Hallo Irenka!

Leider weiß ich auch nicht,wieviel Stornogebühren man wann bezahlen muß,weil wir in Spanien immer privat wohnen.Viel Grüße!

Rein rechtlich gesehen müssen Sie leider den sauren Apfel akzeptieren und die 248 abschreiben. Es gilt Vertragsrecht und mit 50 können Sie keinen Mietausfall oder Terminverschiebung eines Mietobjektes abgleichen.
Solche Objekte werden im Jahreszyklus im voraus gebucht und 60 Tage sind keine Garantie für den Vermieter ob er das Haus nochmal vermietet bekommt in der laufenden Saison.
Er zieht höchstwahrscheinlich trotz der Einbehaltung von 248 die schlechtere Karte.

Sorry

Gruss

H G Ludwig

Hallo, bin hier nicht wirklich Expertin. Aber solche Sachen stehen normalerweise in den AGB drin. Wenn das so drinsteht, und Du hast die AGB per Mausklick akzeptiert, hast Du glaube ich keine Chance…:frowning:
VG Lady108