Höhe der Strafe bei Krankenversicherung

Hallo,

ein Kollege möchte gerne was wissen.

Die Situation:

  • Herr Max Mustermann bekommt kein ALG II.
    Arge war der Meinung, die Exfrau soll zahlen, aber Max Mustermann weiß gar nicht, wo diese Person ist und die Ehe war nur kurz und seit Ende der 90er geschieden.

  • Max Mustermann ist also nicht mehr Krankenversichert (Firma, in der er angestellt war ging pleite, ALG I lief im August 2010 aus.

  • Max Mustermann hat sich selbstständig gemacht und lebte teilweise von einem kleinen Erbe (ist eigentlich von seiner Mutter, aber die hat ihm einen Teil abgegeben zum Leben)und dem Geld, was er aus selbstständiger Tätigkeit einnimmt.

Die Frage:

Max Mustermann will sich wieder versichern.
Wieviel muss er nachzahlen?
Wie hoch ist die Geldstrafe da ja eine Versicherungspflicht besteht?
Max Mustermann hat gelesen, dass man sich nach Krankenkassenabstinenz privat versichern muss. Stimmt das?

Max Mustermann grüßt und hofft auf helfende Antworten.

LG IA

M.M. ist weiter versicherungspflichtig bei seinem bisherigen KV-System, am einfachsten also bei der bisherigen Kasse. Die Beiträge muss er nachzahlen, Ratenzahlung könnte möglich sein. Warten verschlimmert die Situation.

Das mit der Privatversicherung ist Unsinn.

gibt es überhaupt dafür von der KV eine Strafe?? mE nein, die sind froh, wenn die Beiträge nachgezahlt werden!

E.

… ist das nachzahlen der Beiträge für den Versicherten nicht Strafe genug?! Viele werden damit schon arge Probleme haben…

Grüße

Lars

Hallo,

… ist das nachzahlen der Beiträge für den Versicherten
nicht Strafe genug?! Viele werden damit schon arge Probleme
haben…

Wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen! verspätet nachkomme kann das doch wohl keine Strafe sein.

Grüße

Lars

Gruß
tycoon

Also wenn ich den UP richtig verstanden habe, dann war er seit dem Auslaufen von ALG I nichtmehr krankenversichert. Also nicht im Zahlungsverzug, sondern schlicht und einfach nicht versichert. Ich denke nicht, dass er für die Zeiten, in denen er nicht versichert war, die Beiträge nachzahlen muss oder eine Strafe erwarten kann (ist mir bei 2 Fällen, in denen ich selbst nicht krankenversichert war jeweils für mehrere Monate auch nicht passiert), sondern dass er zu einer Versicherung gehen kann und sich versichert und dann ab diesem Zeitpunkt wieder normal die Beiträge zahlt. Der Versicherungsschutz ist dann natürlich nicht rückwirkend für die unversicherten Zeiten gegeben.

MfG,
TheSedated

Hallo,

die Krankenversicherung ist in D eine Pflichtversicherung!

Gruß
tycoon

Hi,

klar Pflichtversicherung.

Aber was, wenn Jemand kein Einkommen und Vermögen hat und auch von ARGE kein Geld bezieht?
Wovon sollte er dann eine KV bezahlen können?

Gruss

Hallo,

auch wenn es sich hart anhört… Das ist sein Problem. Eine Pflichtversicherung kennt keine „Armut“. Und Grundsicherung gibt es eigentlich immer, es sei denn aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft besteht kein Anspruch. Dann kann aber der andere Teilnehmer der Gemeinschaft dafür einspringen.

Grüße

Lars Grimm

Der Versicherungsschutz endete damals bei mir dadurch, dass die Arge der Meinung war, es wären Gelder vorhanden die nicht vorhanden waren. Während des Widerspruchs gegen den Bescheid wurde kein Geld über die Arge an die KV gezahlt und die KV informierte mich, dass ich nichtmehr bei ihnen versichert bin und dass ich doch bitte zu einer KV gehen soll und mich selbst dort versichern (Was die Arge vorher auch schon meinte). Da aber effektiv kein Einkommen und kein Vermögen vorhanden war, konnte ich das nicht. Ergebnis: Trotz Versicherungspflicht stand ich nun ohne KV da.

Hallo,

Trotz Versicherungspflicht stand ich nun ohne KV da.

Die Versicherung, bei der Max Mustermann war, hat ihm einen Brief geschrieben, dass sie ihn auch nicht wieder aufnehmen werden. Nimmt ihn dann eine andere KV?

LG IA