Hallo,
ein Kollege möchte gerne was wissen.
Die Situation:
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Herr Max Mustermann bekommt kein ALG II.
Arge war der Meinung, die Exfrau soll zahlen, aber Max Mustermann weiß gar nicht, wo diese Person ist und die Ehe war nur kurz und seit Ende der 90er geschieden. -
Max Mustermann ist also nicht mehr Krankenversichert (Firma, in der er angestellt war ging pleite, ALG I lief im August 2010 aus.
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Max Mustermann hat sich selbstständig gemacht und lebte teilweise von einem kleinen Erbe (ist eigentlich von seiner Mutter, aber die hat ihm einen Teil abgegeben zum Leben)und dem Geld, was er aus selbstständiger Tätigkeit einnimmt.
Die Frage:
Max Mustermann will sich wieder versichern.
Wieviel muss er nachzahlen?
Wie hoch ist die Geldstrafe da ja eine Versicherungspflicht besteht?
Max Mustermann hat gelesen, dass man sich nach Krankenkassenabstinenz privat versichern muss. Stimmt das?
Max Mustermann grüßt und hofft auf helfende Antworten.
LG IA