Höhe der Umsatzsteuer

Hallo,
ich habe zum 10.8. ein Kleingewerbe angemeldet.
In den Rechnungen muss ich die Umsatzsteuer angeben, da ich für eine Zentrale arbeite.
Meine Frage, wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Ich muss 60% von den Einnahmen an die Zentrale geben.
Wird die Umsatzsteuer von dem vollen betrag genommen oder von den 40% die ich tatsächlich verdiene?
Bitte um Hilfe…bin sehr Ratlos.

Hallo,
das kommt ganz darauf an.
Erst einmal kannst Du, wenn Du nicht mehr als 17.000 Euro Einahmen hast (100%) umsatzsteuerrechtlich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG machen. Dann mußt Du gar keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wenn Du allerdings drüber bist, bzw. freiwillig Regelunternehmer sein möchtest, dann kommt es auf Deine vertragliche Vereinbarung drauf an.
Wenn Du 100% der Einnahmen gegenüber deinen Kunden in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmst, dann mußt Du für die 100% Umsatzsteuer abführen. Du kannst allerdings für die 60 %, die du dann an das andere Unternehmen weitergeben mußt, auf eine Abrechnung bestehen und daraus Vorsteuer geltend machen.

Wenn Du allerdings im Namen und für Rechnung des anderen Unternehmens die 100 % Einnahmen einkassierst und Dir nur ein Betrag von 40 % verbleibt, dann mußt Du mit dem anderen Unternehmen nur mit 40 % mit USt abrechnen. Aber dann muß der andere Unternehmer die 100% der Einnahmen, die du eingeholt hast versteuern.

Es kommt also ganz darauf an, wie du nach außen hin gegenüber deinen Kunden auftrittst. Hast du einen eigenen Rechnungskopf oder nimmst du den des anderen Unternehmens?

Je nachdem ist es unterschiedlich zu werten.

Viele Grüße, Moni

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe eine eigene Rechnung, auf der ich aber auch schreibe, in welchem Auftrag ich gearbeitet habe. Zählt das auch?
Was ist denn der unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Hallo,

es ist schwierig, dir eine genaue Auskunft zu geben, wenn ich nicht genau weiß, was du für eine Tätigkeit machst.

Aber ich will es noch einmal theoretisch probieren:
Wenn du Rechnungen mit deinem Namen schreibst (was du ja anscheinend tust), dann trittst du deinen Kunden gegenüber als Unternehmer auf. Somit mußt du die Umsatzsteuer abführen. Nehmen wir mal an, du kriegst von deinem Kunden K netto 100 Euro für die Leistung. Davon mußt du netto 60 Euro an den Unternehmer U abgeben. U will eine Abrechnung von dir, richtig?

So, Du schreibst nun also eine Rechnung an den Kunden K über 100 Euro + 19 % USt.
An U schreibst du eine Gutschrift über 60 Euro + 19 % USt.
So sehen die beiden Abrechnungen aus, die du machst.
Nun mußt du Deine Umsatzsteuervoranmeldung machen:
Darin erklärst du einen Umsatz zu 19 % in höhe von netto 100 Euro und zahlst an das Finanzamt eine Umsatzsteuer von 19 Euro.
Da du aber auch an U einen Aufwand gezahlt hast, darfst du die darin steckende Mehrwertsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt holen. D. h. Du erklärst dem Finanzamt eine Vorsteuer in Höhe von 19 % v. 60 Euro = 11,40 Euro. So dass du dann an das Finanzamt insgesamt 7,60 Euro (19 - 11,40) zahlen mußt.
Im Gegenzug muß allerdings U die Umsatzsteuer aus der Gutschrift, die du ihm für die 60 Euro + USt geschrieben hast, an das Finanzamt abführen.

Ich hoffe, der Unterschied Umsatzsteuer und Vorsteuer ist nun klarer geworden?

Viele Grüße, Moni

Hallo,

ich bin im Schlüsselnotdienst tätig, mit dem Kleingewerbe.
Die Rechnung schreibe ich, mit meinen Daten, und das Geld, wird auch auf mein Konto gezahlt, also die Rechnungssumme inkl. 19%Mwst.
Von der Zentrale bekomme ich dann eine Rechnung in der dann steht, was sie bekommen, also 60% vom Gesamtbetrag.
Also bezahle ich von 100% Einnahme 19% Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer kann ich dann angeben, was ich tatsächlich bekomme und meine Ausgaben gewerblich, auch Mwst., absetzen. Hab ich das richtig verstanden`?
Eine andere Frage, da ich mit dem PKW fahren muss, aber kein 2. Auto habe, was ich nur beruflich nutzen kann, kann ich trotzdem die Fahrtkosten, versicherungen und Steuern, Werkstatt, alles absetzen?
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Wie sieht das aus, wenn das Fahrzeug gar nicht auf meinen Namen zugelassen ist? Ich aber der einzige Nutzer bin?
Ich bin glücklich, endlich mal antworten zu bekommen, die ich auch versteh.
Vielen lieben Dank im voraus.

Hallo,

ja, das hast jetzt (glaub) richtig verstanden.

Nochmals unser Beispielfall:

Du hast z. B. im August 2010 nur diesen einen Kunden, dann gibst du für August 2010 folgende Daten in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an:

Umsatz zu 19 % = 100 Euro (USt: 19 Euro)
Vorsteuer = 11,40 Euro
Umsatzsteuerzahllast = 7,60 Euro
Du überweist an das Finanzamt USt August 2010 = 7,60 Euro.

Am Jahresende, wenn du dann deine Gewinnermittlung machen mußt und nehmen wir an, du hattest in diesem Jahr nur diesen einen Vorgang, dann sieht deine Gewinnermittlung wie folgt aus:

Einnahmen brutto + 119 Euro
Ausgaben brutto - 71,40 Euro
Ausgabe Finanzamt - 7,60 Euro
= Gewinn + 40 Euro

Und schon ist die Umsatsteuer bei dir neutral.

Bzgl. Deiner Pkw-Frage: Das ist nicht so einfach. Um einen Pkw in das Betriebsvermögen zu übernehmen, muß er einem gehören. Wenn du für alle Kosten (Versicherung, Steuer, etc.) aufkommst, kann man evtl. von einem wirtschaftlichen Eigentum sprechen.
Du mußt das Fahrzeug aber zu mehr als 10 % betrieblich nutzen, damit du es ins Betriebsvermögen einlegen kannst.
Wenn du es zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, mußt du es sogar ins Betriebsvermögen einlegen.
Du kannst dann grds. alle Kosten geltend machen, mußt aber den Privatanteil wieder als fiktive Einnahme versteuern und auch hierfür Umsatzsteuer abführen. Ohne Fahrtenbuch mußt du 1 % des Bruttolistenpreises des Pkws bei Erstzulassung pro Monat als Einnahme versteuern und darauf 19 % Umsatzsteuer abführen.
Jedoch solltest du dich bzgl. der Pkw-Geschichte von einem Steuerberater beraten lassen bzw. die Damen und Herren des Finanzamtes befragen.

Viele Grüße, Moni

hallo,

entweder 7% oder 19%. das geht aus deiner anfrage nicht hervor. sorry.

du nimmst 100 % Umsatzsteuer vom kunden.
deine zentrale schreibt dir dann eine rechnung über die 60% der einnahmen zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

so wäre es normal.

da du aber ein kleingewerbe (nach §19 ustg ???) angemeldet hast, darfst du gar KEIEN umsatzsteuer annehmen. solltest du trotzdem welchen dem kunden ausweisen, so gehört sie dem finanzamt.

mfg

jan schaarschmidt