Mal angenommen,eine Studentin(20) lebt alleine. Sie würde 20 std. die Woche arbeiten, und würde ca.550 euro netto verdienen. Bis jetzt würde sie von ihrem vater 500 euro untehaltsgeld beziehen. das hat ihr auch bis zum studium gereicht, aber durch die Studiengebühren steigen ihr die kosten über den kopf. sie würde in erfahrung bringen, dass der vater ca. 4500 euro netto verdient. Hätte diese studentin nicht auf mehr unterhaltsgeld anrecht? über antworten würde ich mich freuen.
Laut Düsseldorfer Tabelle hätte sie Anrecht auf 662€, wobei dieser Betrag kein festgeschriebener Betrag ist, sondern ein Anhaltspunkt für die Gerichte. Da hilft außer reden - was vorzuziehen wäre - nur noch klagen und hoffen, daß der/die Richter/in das auch so sieht.
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Hallo,
aaaaber ihr eigenes Einkommen wird, u. U. gekürzt um einen Bonus - meist 90 Euro - vom Unterhaltsbedarf von 662 Euro (in den alten Bundesländern) abgezogen!!!
Evtl. muss der Vater die Studiengebühren, ASTA usw. bezahlen. Das ist allerdings noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt. Diese Suppe kocht jeder Richter nach eigenem Rezept.
Sie hätte also, grob über dem Daumen gepeilt folgenden Unterhaltsanspruch:
662,-- Euro Unterhaltsanspruch
- 550,-- Euro Eigeneinkommen
- 90,-- ? Euro Erwerbstätigenbonus
= 202,-- Euro was Papa bezahlen müsste
Hier würde ich mit dem Papa reden, ob die Angelegenheit nicht friedlich gelöst werden kann.
Gruß
Ingrid
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Hallo,
da sie volljährig ist, ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Ausserdem ist das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Und man muss unterscheiden, ob die Studentin noch zu Hause wohnt oder eine eigene Wohnug hat.
Wenn Sie sich nicht mit dem Vater und der Mutter über Unterhalt einigen kann, kann sie vielleicht noch vom Jugendamt Hilfe erhalten. Ansonsten muss sie einen Anwalt aufsuchen.
Gruß Ute
jetzt würde sie von ihrem vater 500 euro
untehaltsgeld beziehen. das hat ihr auch bis zum studium
gereicht, aber durch die Studiengebühren steigen ihr die
kosten über den kopf. sie würde in erfahrung bringen, dass der
vater ca. 4500 euro netto verdient. Hätte diese studentin
nicht auf mehr unterhaltsgeld anrecht? über antworten würde
ich mich freuen.Laut Düsseldorfer Tabelle hätte sie Anrecht auf 662€, wobei
dieser Betrag kein festgeschriebener Betrag ist, sondern ein
Anhaltspunkt für die Gerichte. Da hilft außer reden - was
vorzuziehen wäre - nur noch klagen und hoffen, daß der/die
Richter/in das auch so sieht.
Danke Ute,
wie kann mir das passieren?? Habe tatsächlich das Kindergeld vergessen. Und klar ist auch die Mama ab Volljährigkeit barunterhaltspflichtig.
Also hier die korrigierte Rechnung, falls Mama nicht arbeitet:
662,-- Euro Unterhaltsanspruch
- 154,-- Euro Kindergeld
- 550,-- Euro Eigeneinkommen
- 90,-- ? Euro Erwerbstätigenbonus
= 48,-- Euro was Papa bezahlen müsste
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