Hallo liebes wer weiss was Team, ich bin neu hier und bitte um Auskunft. Ich bin daran interessiert künftig eine Hausverwaltung mit der Betreuung meiner vermieteten Wohnungen zu beauftragen. Vorab wollte ich mich gerne informieren, wieviel eine Hausverwaltung im Monat für die Betreuung eines Mietobjektes verlangen kann. Gibt es dort gesetzliche Regelungen? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Besten Dank und freundliche Grüße, TumlehD
Hei - hierzu muss man wissen, welche Leistungen angeboten werden: Beauftragung eines handwerkers bei Bedarf, generelle Mietverwaltung, Nebenkostenabrechnungen, etc.
Kannst Du das ergänzen?
Hallo Toody, Herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Prinzipiell hatte ich mir vorgestellt,daß die künftige Hausverwaltung folgende Aufgaben übernehmen soll:
- Nebenkostenabrechnung erstellen
- Jahresabschluß für die die Wohnung
- Ansprechpartner für Mieter (Reparaturen d.h. Handwerker beauftragen/Schlüsselübergabe etc.)
- Kaution verwalten
- Soll an den Eigentümerversammlungen teilnehmen.
Ich hoffe, daß die Infos ausreichen, mehr fällt mir im Moment nicht ein.
Hei - hierzu muss man wissen, welche Leistungen angeboten
werden: Beauftragung eines handwerkers bei Bedarf, generelle
Mietverwaltung, Nebenkostenabrechnungen, etc.
Kannst Du das ergänzen?
Hallo TumlehD,
da ich reine Eigentümerverwaltungen mache, kann ich zu Mietverwaltungen nichts sagen. Bei der Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften hängt die Vergütung pro Wohneinheit von der Größe des Gesamtobjektes ab.
Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Ich würde mir an Ihrer Stelle verschiedene Angebote einholen. So sollte sich schnell eine Preis-Range herausstellen.
Beste Grüße
koltesp
Guten Tag,
im Prinzip sind die Preise frei vereinbar, sie liegen zwischen 15,00 und 25,00 Euro netto, je nach vereinbarten Leistungsspektren. Es gibt Hausverwalter, die wenig Geld nehmen, sich aber viele Leistungen extra honorieren lassen. z.B. Rechtsstreitigkeiten, Mieterhöhungen etc.
Im sozialen Wohnungsbau gelten die Preise der sog.zweiten Berechnungsverordnung, die kann man im Netz downloaden.
Viele Grüße aus Bochum
Harry
Da ich als hauseigentümer die Verwaltung selber mache und nicht in Rechnung stelle kann ich keine weitere Auskunft hierzu geben.
Hallo, üblich sind Verwalterkosten zwischen 15,00€ und 20,00€ pro Wohnung und pro Monat.
MfG
Vorab wollte ich mich gerne informieren,
wieviel eine Hausverwaltung im Monat für die Betreuung eines
Mietobjektes verlangen kann. Gibt es dort gesetzliche
Regelungen?
Hallo,
eine gesetzlich definierte Vergütung wie z.B. die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte existiert für den Bereich der Hausverwaltung nicht.
Unterscheiden kann man zwischen zwei Bereichen:
a) Gewerblicher Bereich, Büroflächen
Hier ist es üblich die Verwaltervergütung an einem Prozentsatz (+/- 3-7%) der Miete festzumachen. Achtung: Je nach Variante wird hier die tatsächliche Ist Miete, oder auch die mögliche Soll-Miete, ohne, aber auch mit den Nebenkosten berücksichtigt. Optimal: Nur die Ist Miete vereinbaren, motiviert zur Neuvermietung. Für das Handling der Leerstände eine geringere Festvergütung festsetzen.
Warum ein Prozentsatz? Eine Gewerbeeinheit wie z.B. Saturn oder Media Markt ist genauso wie eine Gewerbeeinheit Lotto Annahme nur „1 Stück Einheit“, muss aber aus verständlichen Gründen wegen der größe der vermieteten Einheit bei der Verwaltervergütung anders kalkuliert werden.
b) Mietwohnungen
Auch hier ist sowohl die Variante a) üblich, wie auch die Abrechnung einer festen Vergütung je Wohnung. Wieviel ist abhängig von verschiedenen Details wie z.B. der Anzahl der Wohnungen, Gebäudealter etc. Die Möglichkeit den Preis der Mietverwaltung unverbindlich sofort zu erhalten gibt hier http://www.immobilienmanager24.de/mietverwaltung.html
Einfach runter scrollen und auf Angebot klicken, Eckdaten angeben und der Preis der Mietverwaltung wird sofort errechnet und mitgeteilt.
(Hinweis an den Admin wegen der Richtlinien: Hier wird eine konkrete Frage beantwortet. Der Link ist nicht als kommerzielles Angebot gedacht, da die verlinkte Seite nur regional tätig ist und sachlich zu Beantwortung der Frage eine Berechnung notwendig ist.)
c) Der Preis ist nicht alles. Wenn günstig angeboten, aber unqualifiziert gearbeitet wird, dann wird das schnell sehr teuer für den Vermieter. Ein Zeichen für einen guten Qualitätsstandard und regelmässige Weiterbildung ist die Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter.
Hallo TumlehD
Eine Gesetzliche Reglung gibt es keine, soweit meine Infos sind ( div. Angebotsanfragen) hat jedes Unternehmen ein Leistungsgrundangebot Extras werden zusätzlich ausgehandelt.
Kann Dir leider keine genauere Antwort geben.
Gruß
Sueden78
jeder kann seiner eigenen Preise machen. Die einen nehmen Wucher-Preise, die anderen sind günstig, wobei man da nie weiß wie die Qualität ist.
Einfach Angebote einholen und aussuchen.
Es dürfte so ca. 17,50 pro Wohnung im Monat netto kosten. Dort mit inbegriffen ist die komplette Verwaltung.
Sprich, man braucht sich um nichts zu kümmern, außer die Verwalterrechnung zu bezahlen und bei eventuellen Rückfragen wg. Genehmigung einer Mietminderung oder ähnliches Antwort leisten.
Weiß aber nicht, ob es auch günstigere Verwaltungen gibt oder sogar auch teurere. Kommt immer auf dem Umfang an, wieviel die Verwaltung übernehmen soll.
Man muss das schon mit dem Chef der jeweiligen Verwaltung absprechen.
ich vergas noch etwas:
es kann natürlich auch sein, dass es zusätzlich zu der Verwalterrechnung eine Porto-/Kopierechnung dazu kommt.
Aber wie gesagt: da muss man sich Angebote einholen. jeder arbeitet anders.
Hallo TurnlehD,
eine gesetzliche Regelung über die Höhe des Verwalterhonorars gibt es nicht, da dies eine Dienstleistung ist, die auf dem freien Markt nach Angebot und Nachfrage sich orientiert.
Je nach Aufwand der angebotenen Leistung des Verwalters variiert die Höhe des Verwalterhonorars. Hier gibt es Modelle von prozentualem Wert des Mietertrages dieser Wohnung bis hin zu monatlichem Festpreis. Erfahrungsgemäß - je nach Größe der Wohnung und der zu erzielenden Miethöhe kann dies zwischen 3% - 8% der Bruttomiete sein, oder Festpreis von 25€ - 50€ Also wenn es eine kleine Wohnung mit lediglich 300,00 € Mietertrag ist, wird der Verwalter nicht mit 3% leben können, sondern bestimmt mehr nehmen. Umgekehrt wird der Verwalter nicht 8% bei monatlich 1000 € Miete nehmen. Also alles verhandelbar. Dann kommt es noch darauf an, welche Leistungen erbracht werden sollen: soll auch Mietinkasso vorgenommen werden? Sollen die Mieter vom Verwalter gesucht werden, Instandhaltungsbetreuung? Mietenbuchhaltung? Wohnungsabnahmen durch Verwalter? etc. pp.
Also abwägen, welchen Leistungsumfang der Verwalter erledigen soll und dann Angebote und Referenzen einholen - gibt es einen WEG-Verwalter für das Objekt und ist der gut - dann sollte der es machen!
Vile Grüße
WildeKerle
Hallo TumlehD
der Preis für die Hausverwaltung ist meines Wissens nach frei verhandelbar. Also am Besten mehrere Angebote einholen und vor allen Dingen die entsprechenden Verträge durchlesen und quasi ein „Einstellungsgespräch“ führen, denn die Verwalter haben durchaus unterschiedliche Vorstellungen davon wieviel Arbeitszeit sie bereit sind evtl. zu investieren.
Übrigens als kleine Richtlinie: in einem 7-Parteienhaus zahlen wir je einmal €25,- und einmal €20,- pro Monat (dazwischen liegen ca. 400km).
MfG
Claudia
Hallo,
nach eigener Erfahrung kann das zwischen 16E bis 35E schwanken, ohne MwST. Angebote einholen und sich im Umfeld erkundigen gibt schnell Auskunft über die marktüblichen Preise vor Ort. Wichtig ist eher auf die Leistungen zu achten und was die Gebühr beinhaltet. Desweiteren sollte gecheckt werden wie hoch der Betrag ist, den die HW zur Behebung von Schäden zur Verfügung hat, das kann schnell zu hohen Kosten führen auf die man keinen Einfluss hat. Seit einem Reinfall, mach ich die Abrechnungen selber …Gruss BeMi
Moin moin,
gesetzliche Regelungen bestehen meines Wissens nicht.
Lass dir von verschiedenen HV Angebote kommen.
Wichtig ist, dass alle die gleiche Arbeit anbieten!
Ecky
Guten Tag,
grundsätzlich sind die Kosten für eine Dienstleistung frei verhandelbar, solange diese nicht gegen die „Guten Sitten“ verstoßen.
Da der Verwalter auch an Eigentümerversammlungen teilnehmen soll, scheint es sich hier um eine oder mehrere Eigentumswohnungen zu handeln, das sog. Sondereigentum.
Die Schwierigkeit sehe ich weniger im Preis als in der Tatsache, dass der Sondereigentumsverwalter stets mit/gegen den WEG-Verwalter arbeitet.
In meinen Verwaltungen hätte ich schon ein Problem damit, dass „ständig die Konkurrenz“ mit am Tisch sitzt.
Günstiger und einfacher wäre es, wenn die tätige WEG-Verwaltung die Sondereigentumsverwaltung mit ausführt, evtl. auch gegen ein anderes/höheres Entgelt.
Das würde Probleme vermeiden und die WEG-Verwaltung könnte das Mietverhältnis im Sinne einer positiven Gemeinschaft steuern.
Viele Grüße
Hallo Tumle,
Also das es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt ist mir nicht bekannt. Schließlich kann der Staat nicht alles bestimmen.
Du solltest einmal herausfinden welche Aufgaben die Verwaltung durchführen soll. Ich habe gehört zw. 15€ und 25 € im Monat pro Wohneinheit bei uns in der Gegend.
Dies ist aber nur ein Anhalt. Du solltest dich in deiner Gegend informieren wie der Kurs bei verschiedenen ist.