Höhe des ALGII

Hallo liebe Wissende!

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einer Freundin, und wir konnten keinen Konsens finden darüber, wie hoch die Bezüge von ALG II sind. Allerdings hielt ich ihre Aussage für ziemlich unrealistisch, kenne mich selber aber auch nicht besser in der Materie aus.

Wie hoch ist der Bezug bei ALGII?

Sie vertrat die AUffassung, dass nach Ausgleich der Miete noch 650,00 EUR ALGII gezahlt werden?

Mir kommt das doch ein wenig hoch vor? Ich hätte den Betrag, der nach der Miete über bleibt, auf ca. 250,00 EUR geschätzt (Also für eine Person).

Wer vertut sich?

Lieben Gruß
Patrick

Hallo, bei Alleinstehenden sind es 345 €. Gruß

Wie hoch ist der Bezug bei ALGII?

In den alten Bundesländern 345€,in den neuen 331€.

Sie vertrat die AUffassung, dass nach Ausgleich der Miete noch
650,00 EUR ALGII gezahlt werden?

*träum* Hach,das währe schön…in dem Fall würden wahrscheinlich wesentlich weniger Leute über HartIV frustriert sein…

Mir kommt das doch ein wenig hoch vor? Ich hätte den Betrag,
der nach der Miete über bleibt, auf ca. 250,00 EUR geschätzt
(Also für eine Person).

Vom Regelsatz sind noch diverse Nebenkosten zu zahlen,die nicht vom Arbeitsamt übernommen werden.Stromkosten und 18% der Heizkosten zum Beispiel. Der Großteil der Nebenkosten werden aber schon vom Amt übernommen. Wenn man Strom+anteilige Heizkosten abzieht,mag das schon hinkommen,daß man im Endeffekt noch 250€ oder nur geringfügig mehr zur Verfügung hat. Leider existiert immernoch die irrige Meinung,daß das Amt alle Kosten bezahlt,die man so hat (Versicherungen,Kredite o.ä.) und man muss von dem Regelsatz nur seine Lebensmittel zahlen.

Marco

Wer vertut sich?

Lieben Gruß
Patrick

Vom Regelsatz sind noch diverse Nebenkosten zu zahlen,die
nicht vom Arbeitsamt übernommen werden.Stromkosten …

das ist richtig

…und 18% der
Heizkosten zum Beispiel.

dies nur dann, wenn das Warmwasser über die Heizung erwärmt wird. Wenn das Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer erwärmt wird, dürfen die 18% nicht abgezogen werden.

Gruß
Nelly

dies nur dann, wenn das Warmwasser über die Heizung erwärmt
wird. Wenn das Warmwasser über einen elektrischen
Durchlauferhitzer erwärmt wird, dürfen die 18% nicht abgezogen
werden.

Gruß
Nelly

Echt ? Na dann werd ich wohl mal Widerspruch gegen meinen Bescheid erheben müssen…die 18% wurden mir nämlich abgezogen,obwohl ich Warmwasser aus ´nem Durchlauferhitzer beziehe…

Marco

Echt ? Na dann werd ich wohl mal Widerspruch gegen meinen
Bescheid erheben müssen…die 18% wurden mir nämlich
abgezogen,obwohl ich Warmwasser aus ´nem Durchlauferhitzer
beziehe…

Ja, mach das. Ich kann dir auch sagen, wieso die 18% abgezogen werden. Wenn jemand das Warmwasser über Durchlauferhitzer erwärmt, zahlt er den Strom dafür aus eigener Tasche. Wenn jemand aber das warme Wasser über die Heizungsanlage bekommt, ist das Entgelt dafür in den Heizkosten enthalten. Werden diese in voller Höhe vom Amt übernommen, wird derjenige dem Durchlauferhitzer-Benutzer gegenüber besser gestellt, und das soll nicht sein. Es gibt also keinen Grund, einfach pauschal bei allen ALG2-Beziehern 18% der Heizkosten abzuziehen.

Gruß
Nelly

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