Höhe des erstatteten Kaufpreises

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Erstattung des Kaufpreises nachdem eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Bei der defekten Ware handelt es sich um eine Kamera, die nach etwas mehr als einem halben Jahr kaputt ging. Die Kamera wurde an den Hersteller zur Reparatur geschickt. Nach 3 Wochen kam die Antwort, dass eine Reparatur nicht mehr möglich sei und die Erstattung des Kaufpreises vom Hersteller an den Händler erfolgt. Der Händler hat jedoch nur den Preis an den Käufer überwiesen, den der Hersteller überwiesen hatte, seinen eigenen Aufschlag (Differenz zum Endpreis) hat er behalten. Ist das okay oder wie sieht die Rechtslage dazu aus?

Liebe Grüße

Manja

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Erstattung des Kaufpreises
nachdem eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

der Schilderung nach scheint es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch sondern um einen Garantiefall zu handeln. Was steht denn hierzu in den Garantiebedingungen, denn das wäre in diesem Fall entscheidend.

Gruß

S.J.

Hallo,

die Garantie beträgt 2 Jahre. Mir geht es eigentlich mehr um das Geschäftsgebahren des Händlers. Er hat vom Hersteller den kompletten Preis überwiesen bekommen. Handelt es sich dabei nicht um eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und muß der Händler nicht auch den vollen Kaufpreis dann an den Käufer überweisen?

Gruß Manja

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Hallo,

die Garantie beträgt 2 Jahre. Mir geht es eigentlich mehr um
das Geschäftsgebahren des Händlers. Er hat vom Hersteller den
kompletten Preis überwiesen bekommen. Handelt es sich dabei
nicht um eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und muß der
Händler nicht auch den vollen Kaufpreis dann an den Käufer
überweisen?

im Garantiefall ist der Händler idR. nicht verpflichtet die Abwicklung durchzuführen. Es handelt sich um eine Sache zwischen Hersteller und Kunden. Warum sollte der Händler also auf seinen bei Verkauf gemachten Gewinn verzichten und daher den vollen Verkaufspreis erstatten?

Ich sehe hier keinen Anspruch auf den vollen Kaufpreis.

Gruß

S.J.

Danke für Deine Meinung. Damit hast Du mir weiter geholfen.

Gruß

Manja

im Garantiefall ist der Händler idR. nicht verpflichtet die
Abwicklung durchzuführen. Es handelt sich um eine Sache
zwischen Hersteller und Kunden. Warum sollte der Händler also
auf seinen bei Verkauf gemachten Gewinn verzichten und daher
den vollen Verkaufspreis erstatten?

Ich sehe hier keinen Anspruch auf den vollen Kaufpreis.

Gruß

S.J.