Die Höhe des Kindergartenbeitrags richtet sich bekanntlich nach dem Jahreseinkommen. Doch wie wird dieses berechnet? Auf dem Beitragsbescheid der Stadt findet sich der Hinweis, dass ‚Einkommen‘ im Sinne des Gesetzes die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz sind (mit einigen Einschränkungen). OK, insoweit kein Problem, die Zahl lässt sich schließlich eindeutig vom Einkommensteuerbescheid ablesen.
Die Stadt hat nun regelmäßig das Problem, während eines laufenden Jahres den Kindergartenbeitrag festsetzen zu müssen, obwohl das Jahreseinkommen noch gar nicht feststeht oder sich innerhalb eines Jahres ändert. Das tatsächliche Jahreseinkommen ist ja erst mit dem Ablauf des Dezembers endgültig. Von daher behilft sich die Stadt mit einer Hochrechnung: Wenn sich das Einkommen ab einem bestimmten Monat ändert, wird dieser Monat auf das Jahr hochgerechnet und ein durchschnittliches Jahreseinkommen gebildet. Soweit so gut.
Ich habe hier aber den kuriosen Fall, dass die Stadt auch für längst vergangene Jahre anstelle des tatsächlichen Jahreseinkommens den Kindergartenbeitrag anhand eines „fiktiven Einkommens“ im Sinne einer Hochrechnung festsetzen will. Es wird der Monat genommen, in dem die Einkommensänderung eingetreten ist und dieser auf das Jahr hochgerechnet. Dieser Monat war allerdings nicht exemplarisch. Folglich halte ich das Vorgehen für falsch, denn mittlerweile liegen für das entsprechende Jahr Einkommensteuerbescheide vor, so dass das tatsächliche Jahreseinkommen genau bestimmbar ist.
Ist es tatsächlich so, dass IMMER ein fiktives Einkommen herangezogen wird? Ich kann es kaum glauben…
Die Regelungen sind von Land zu Land verschieden - in RPL ist es die Kinderzahl, in NRW das Einkommen des Vorjahres … das den Kindergartenbeitrag betrifft.
Die Regelungen sind von Land zu Land verschieden - in RPL ist
es die Kinderzahl, in NRW das Einkommen des Vorjahres …
das den Kindergartenbeitrag betrifft.
Hi,
sorry. Es ist Nordrhein-Westfalen. Hier gilt das Einkommen des Vorjahres, also beispielsweise für das Kindergartenjahr 01.08.2003 bis 31.07.2004 ist das Einkommen des Jahres 2002 maßgeblich. Richtig?
Die Höhe des Kindergartenbeitrags richtet sich bekanntlich
nach dem Jahreseinkommen. Doch wie wird dieses berechnet?
Schon hier steckt der erste Fehler - das ist nur mancherorten so - hier gibt es für städtische Kindergärten einen festen Beitrag plus evtl. Mahlzeiten plus evtl. Früh- und Spätbetreuungszuschlag.
es mag sein, dass ich gänzlich falsch liege, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kindergartengebühr (!) über kommunale Satzungen erhoben wird, sofern es sich um einen städtischen KiGa handelt.
Ist es ein kirchlicher KiGa oder der eines anderen freien Trägers, so sind die rechtlichen Rahmenbedingungen wieder anders.
Deine Frage dürfte nur dann zu klären sein, wenn detailliert bekannt ist, auf welche Rechtsgrundlage sich der Gebührenbescheid stützt.
es mag sein, dass ich gänzlich falsch liege, aber ich bin mir
ziemlich sicher, dass die Kindergartengebühr (!) über
kommunale Satzungen erhoben wird, sofern es sich um einen
städtischen KiGa handelt.
Ist es ein kirchlicher KiGa oder der eines anderen freien
Trägers, so sind die rechtlichen Rahmenbedingungen wieder
anders.
Hallo,
tut mir jetzt leid, aber Du liegst tatsächlich falsch. Die Rahmenbedingen gibt das jeweilige Bundesland vor, und zwar durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder für das Land Nordrhein-Westfalen (GTK NW). Dieses Gesetz enthält einen §17, in dem der Elternbeitrag geregelt ist. Das Land hat allerdings die Durchführung und den Beitragseinzug an die Gemeinden und an die Städe abgegeben…
Deine Frage dürfte nur dann zu klären sein, wenn detailliert
bekannt ist, auf welche Rechtsgrundlage sich der
Gebührenbescheid stützt.
Der Gebührenbescheid stützt sich auf §17 Absatz 5 Satz 1 und 2 GTK NW in der aktuellen Fassung.