Was passiert bei oben angedeutetem Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer erhält Krankengeld berechnet nach dem Gehalt einer Vollzeitstelle. Während seines Krankengeldbezuges ändert sich der Arbeitsvertrag (war ursprünglich so abgemacht, als der A.-Nehmer noch nicht krankgeschr. war) auf eine halbe Stelle. Frage konkret: Bleibt das Krankengeld auf dem Stand der Berechnung einer Vollzeitstelle? (Höhe)
Wolfgang hat recht - Du solltest bei den Versicherungen fragen und dort Guenters Antwort vertrauen!
Da ich im Formular (ich weiß, dass das mittlerweile maschinell übermittelt wird, aber das spielt jetzt mal keine Rolle) keinen Hinweis auf zukünftige Dinge finde und das Ganze eine Leistung aus GEZAHLTEN Beiträgen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass da gekürzt wird.
Das ist aber keineswegs Wissen sondern nur meine Einschätzung.
Was passiert bei oben angedeutetem Sachverhalt: Ein
Arbeitnehmer erhält Krankengeld berechnet nach dem Gehalt
einer Vollzeitstelle.
Ich würde den Satz abändern: berechnet nach dem Gehalt seines letzten Brutto/Netto-Einkommens.
Während seines Krankengeldbezuges ändert
sich der Arbeitsvertrag (war ursprünglich so abgemacht, als
der A.-Nehmer noch nicht krankgeschr. war) auf eine halbe
Stelle. Frage konkret: Bleibt das Krankengeld auf dem Stand
der Berechnung einer Vollzeitstelle? (Höhe)
Ja - das Krankengeld bleibt.
Es würde sich auch nicht ändern, wenn zum angegebenen Stichtag eine Gehaltsaufbesserung oder Hochstufung eintreten würde.
Hallo Merger, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Da das natürlich sehr wichtig für meine Existenz ist, noch eine Frage: Kann man das irgendwo nachlesen? Bist Du Dir sicher?
Hallo Czauderna, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Da das natürlich sehr wichtig für meine Existenz ist, noch eine Frage: Kann man das irgendwo nachlesen? Bist Du Dir sicher?
Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter sollte ich so etwas schon wissen. Wenn du das passende Gesetz dafür suchst, probiere es mal mit dem § 47 SGB V.
Durch eine Änderung des Status während eines Krankengeldbezugs, also z.B. von Voll- in Teilzeitkraft oder durch den Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt, ändert sich nix an der Krankengeldhöhe solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen fortbesteht.
Gruss
Czauderna
Hallo Merger, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Da
das natürlich sehr wichtig für meine Existenz ist, noch eine
Frage: Kann man das irgendwo nachlesen? Bist Du Dir sicher?
Ja - so ist es zumindest bei der PKV.
und zur GKV hat dir Günter ja schon den Hinweis gegeben.
Es sind unterschiedliche Begriffe für die gleiche Leistung.
Ganz ohne dummen Hintergedanken: Gibt es tatsächlich eine PKV, die das Kind Krankengeld nennt?
Es würde mich halt extrem wundern, wenn auf einen gesetzlich fixierten Begriff zurückgegriffen würde. Das hielte ich für zumindest mal unklug (ok, nicht jede Versicherung hat das Prädikat „klug“ verdient).