Hallo
ich hab mal eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Person X hat vom Arbeitsamt eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung erhalten vom 01.01. bis zum 25.03. Dabei ist Person X ab dem 05.03. erkrankt für mehrere Monate.
Wie wird die Höhe des Krankengeldes ab dem 26.03. berechnet?
In der Höhe, die Person X Arbeitslosengeld erhalten hätte oder wird es am Arbeitslohn aus dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis berechnet?
Im § 47b steht, dass die Höhe des Krankengeld bei Arbeitslosen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beschränkt ist, dass der Arbeitslose BEZOGEN hat. Greit der § hier?
Vielen Dank für die Mühen…