Höhe des Krankengeldes

Hallo

ich hab mal eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Person X hat vom Arbeitsamt eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung erhalten vom 01.01. bis zum 25.03. Dabei ist Person X ab dem 05.03. erkrankt für mehrere Monate.

Wie wird die Höhe des Krankengeldes ab dem 26.03. berechnet?

In der Höhe, die Person X Arbeitslosengeld erhalten hätte oder wird es am Arbeitslohn aus dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis berechnet?

Im § 47b steht, dass die Höhe des Krankengeld bei Arbeitslosen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beschränkt ist, dass der Arbeitslose BEZOGEN hat. Greit der § hier?

Vielen Dank für die Mühen…

Hallo,

"Krankengeld ist in Höhe des Leistungs­satzes zu zahlen, den der Versi­cherte …

oder
beanspruchen könnte, wenn nicht eine Sperrzeit verhängt worden oder eine Ruhenszeit einge­treten wäre."

Hilft das weiter ??

Gruß

Czauderna