Höhe des Nebenkostenabschlags

Hallo,

aus gegebenen Anlass habe ich folgende Frage: wonach richtet sich die Höhe des Nebenkostenabschlags ? Ist die vom Vermieter frei wählbar? So nach dem Motto 200DM Miete und 10 DM Nebenkosten. Und am Ende kommt halt ne Nebenkostennachzahlung von 2000 DM… Gibt es da Urteile ? Richtlinien?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Nebenkostenabrechnung erst nach knapp 2 Jahren kommt ? Und dann gleich 2 für beide Jahre? Ich hatte vorher die Möglichkeit, die Abschlagszahlung zu reduzieren/einzustellen. Das bringt mir ja aber jetzt nix mehr, hab ich deshalb auch nicht geamcht (der Betrag ist jetzt trotzdem riesig…)

Danke schonmal
Don

PS: Gern auch Links auf entsprechende Seiten. „metager“ hat aber relativ wenig gefunden…

Hallo Don McLean,
die genauen Werte kenne ich zwar nicht, also nur so viel: Es geht nicht, dass der Vermieter die Wohnung „künstlich“ niedrig anbietet, die NK-Pauschale muss sich an Vorwerten orientieren und geeignet sein, grundsätzlich die Kosten abzudecken. Alles andere wäre (strafrechtlich) gesehen, Betrug.
Gruß, Miss American Pie.

Hallo, Günter antwortet Dir,

zuerst einmal wäre zu klären, welche Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Ist wasser/Abwasser enthalten (z.B) und erst dann kann Dir eine in etwa richtige Antwort gegeben werden. Mir reicht es, wenn Du mir das Vertragsformular - meist unter § 3 oder § 4 sind die Nebenkosten geregelt - mitteilst oder ob im Mietvertrag z. B. steht „Neben der Miete sind die nach § 27 der 2. Berechnungsverordnung dargelegten Nebenkosten zu zhalen“. Gib mir bitte deshalb eine konrete Frage vor.

Hallo,

aus gegebenen Anlass habe ich folgende Frage: wonach richtet
sich die Höhe des Nebenkostenabschlags ? Ist die vom Vermieter
frei wählbar? So nach dem Motto 200DM Miete und 10 DM
Nebenkosten. Und am Ende kommt halt ne Nebenkostennachzahlung
von 2000 DM… Gibt es da Urteile ? Richtlinien?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Nebenkostenabrechnung
erst nach knapp 2 Jahren kommt ? Und dann gleich 2 für beide
Jahre? Ich hatte vorher die Möglichkeit, die Abschlagszahlung
zu reduzieren/einzustellen. Das bringt mir ja aber jetzt nix
mehr, hab ich deshalb auch nicht geamcht (der Betrag ist jetzt
trotzdem riesig…)

Günter: Wenn der Vermieter verspätet abrechnet, solltest Du
zuerst einmal die Abrechnung prüfen lassen, ob alles so
richtig ist. Dann aber wegen einer Ratenzahlung sofort
verhandeln

Danke schonmal
Don

PS: Gern auch Links auf entsprechende Seiten. „metager“ hat
aber relativ wenig gefunden…

Günter : Sorry, aber nicht alles was falsch ist, ist strafbar.
Ob der Vermieter die Wohnung künstlich niedrig hält,
damit er die Wohnung vermieten kann, kann erst dann
geklärt werden, wenn der Vermieter entweder schon früher
vermietet hat, doe Kosten in etwa kennt und dem Mieter
eine falsche Abrechnung vorgelegt hat. Die oberen
Gerichtsinstanzen haben fetsgestellt, dass es einem
Deutschen Bürger, der täglich in Funk und Fernsehen zu
diesem Thema Informationen erhält, zumutbar ist, zu
fragen, welche Kosten anfallen. Also, nicht gleich von
Betrug reden. Günter

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