Hallo liebe Leute , ich bin es mal wieder Kliffi. Ihr kennt mich und meine Anfragen ja schon mittler Weile.Zum Glück gibt es unter Euch viele nette und hilfsbereite und vor allem kluge Leute ! Deshalb meine Frage in Sachen Streitwerermittlung, folgendes Problem : muß zur Streiwertermittlung das gesamte Grundstück
angeführt werden , obwohl es sich nur um einen kl. Anteil der Gesamtfläche (Gemeinschaftsfläche 3 er Eigentümer ) handelt ? Die Fakten : 3 Eigentümer , ein Grudstück wobei der Dritte. die Zuwegung mit nutzen darf , da keine Realaufteilung vorhanden ist. Nun da sich dieses Grundstück im Umlegungsverfahren befindet , incl. Neuaufteilung an die Drei und zussätzlichen zwei Nachbarn , beginnt der Streit.Da eine Partei dabei komplett das Nachsehen hat , zu Gunsten der anderen. Dabei ist die Zuwegung der Knackpunt um den es geht. Und deshalb meine Frage: bestimmen diese 50 Quadartmeter a 65 Euro nicht die Höhe des Streiwertes ? Denn alles andere steht fast nicht zur Diskussion ? Ich würde mich sehr freuen wenn mich darüber jemand aufklären könnte, im Netz stehen dazu unterschiedliche Aussagen. Deshalb schon vorab danke für Euer Interesse und Eure Bemühungen , Euer K.
Hallo,
so ganz habe ich den SV nicht verstanden. Sollen die streitigen 50 Quadratmeter denn den Eigentümer wechseln (im Umlegungsverfahren?) oder geht es nur um die streitige Einräumung eines Wegerechts an der Zuwegung! Eine Sachverhalzskonkretisierung wäre gut.
ml.
Die streitigen 50 Quadratmeter sollen ( welche zuvor im Besitz von 2 Partien waren aber von Dreien genutzt wurden ) nun auf 5 Parteien aufgeteilt werden , diese beiden Nachbarn hatten sich damals vor ca. 10 Jahren vom Verkauf durch die BIMA distanziert weil sie der Meinung waren es nicht zu benötigen , haben aber seit dem die Zuwegung illegal genutzt, denn es gibt und gab nur diese Möglichkeit um zum Grundstück zu gelangen. D.h. seit . ca. 10 Jahren herrscht dort Krieg ! Jetzt im Zuge eines Umlegungsverfahrens sollen die Besitzer dieser 50 Quadratmeter enteignet werden , damit alle versorgt werden können. Damit ist eine der beiden Inhaber aber nicht einverstanden , da alle damit verbundenen Veränderungen zu Lasten einer Partei gehen sollen. Diese Partei hat übrigens zur friedvollen lösung im Vorfeld ca. 10 Vorschläge gemacht , jedoch hat sich der Vermesser des damit beauftragten Büros nicht befasst sondern hat nur versucht die Interessen aller anderen zu berücksichtigen.Lieber ml. ,ich weiß die story ist wirklich grässlig aber trotzdem würde ich gerne erfahren wollen , ob bei der Ansetzung des Streitwertes nur die 50 Quadratmeter möglich wären ? Denn um ein klageverfahren werde ich nicht kommen , so wie es aussieht. in diesem Sinne , l.G. von K.
Hallo ml, erst einmal danke für Dein Interesse . Also es geht nicht um ein Wegerecht, der Vermesser möchte 4 parteien so versorgen , dass diese einen minimalen Kostenaufwand haben , ein illegales Gebäude legalisiert wird und eine Partei finanziell dafür aufkommt , vorhandene Umfriedungen , Zäune usw. entfernt , obwohl dieses nicht Not täte. Vermesser und einer der " Weglosen " sind nämlich verwandt !
Hallo,
unter diesen Gesichtpunkten würde ich den Wert des Grundstücks durchaus als Streitwert ansehen.
Wurde denn die Sicht der Dinge der benachteiligten Partei schon dem zuständigen Umlegungsausschuss vorgetragen? Der Vermesser ist in diesem Verfahren ja nur ein Teil des Ganzen.
ml.
Hallo,
ich gehe davonaus, dass Du die Position einer der beschriebenen Pateien stärken möchtest. Und dass die ganze Sache zur Zeit sehr emotional angegangen wird.
Die streitigen 50 Quadratmeter sollen ( welche zuvor im Besitz
von 2 Partien waren aber von Dreien genutzt wurden ) nun auf 5
Parteien aufgeteilt werden , diese beiden Nachbarn hatten sich
damals vor ca. 10 Jahren vom Verkauf durch die BIMA
distanziert weil sie der Meinung waren es nicht zu benötigen ,
haben aber seit dem die Zuwegung illegal genutzt, denn es gibt
und gab nur diese Möglichkeit um zum Grundstück zu gelangen.
Wenn es so ist, dann solltest Du mal nach „Notweg“ oder „Notwegerecht“ suchen.
D.h. seit . ca. 10 Jahren herrscht dort Krieg ! Jetzt im Zuge
eines Umlegungsverfahrens sollen die Besitzer dieser 50
Quadratmeter enteignet werden , damit alle versorgt werden
können.
Mal abgesehen von den Emotionen, wäre das nicht eine vernünftige Lösung? Und „enteignet“ wird da so schnell keiner. Allerdings ist ohne eine genaue Kenntnis der Örtlichkeit ein wirklich guter Rat nicht möglich.
Damit ist eine der beiden Inhaber aber nicht
einverstanden , da alle damit verbundenen Veränderungen zu
Lasten einer Partei gehen sollen. Diese Partei hat übrigens
zur friedvollen lösung im Vorfeld ca. 10 Vorschläge gemacht ,
Dei Anzahl der Vorschläge sagt nichts über ihre Qualität aus.
jedoch hat sich der Vermesser des damit beauftragten Büros
nicht befasst sondern hat nur versucht die Interessen aller
anderen zu berücksichtigen.
„Der Vermesser“ hat sicher kein Interesse daran aus reiner Boshaftigkeit irgendwen zu quälen. Auserdem müsste hinter ihm „die Umlegungsstelle“ stehen. dorthin würde ich mich erstmal wenden.
Lieber ml. ,ich weiß die story ist
wirklich grässlig aber trotzdem würde ich gerne erfahren
wollen , ob bei der Ansetzung des Streitwertes nur die 50
Quadratmeter möglich wären ? Denn um ein klageverfahren werde
ich nicht kommen , so wie es aussieht. in diesem Sinne ,
„Klage“ und „Streitwert“ sind für mich hier ganz dicke Knüppel.
Bedenke, dass die Nachbarn noch viele Jahre zusammen leben müssen. Da ist es oft besser, um „des Friedens willen“ auf das „Recht haben“ zu verzichten.
Man sollte sich zunächst mal von einer rechtskundigen Person die Situation erklären lassen und schauen welche Möglichkeiten sich für die einzelnen Grundeigentümer ergeben. Und dann weitersehen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Ich kenne solche Sachen, bin auch mal „der Vermesser“ und auch „die Umlegungsstelle“ und komme dadurch gelegentlich in generationenalte Nachbarschaftskonflikte ohne dass ich es will.
Hallo ml, dem Auschuss wurden viele Varianten, ca. 5, zur Problemlösung angeboten , nur wurden diese nicht berücksichtigt.Die Gemeinde als Auftragsgeber sowie das Vermessungsbüro ignorieren jegliche Kontaktierung . Ich danke Dir für Deinen Tipp. In diesem Sinne also einen schönen 2. Advent . K.
Hallo Jörg, aus Deiner Sicht der vorhandenen Fakten sind die Kommentare nachvollziehbar.Nur leider ist die objektive Situation eine ganz andere. Gruß k.
Hallo,
aus Deiner Sicht der vorhandenen Fakten sind die
Kommentare nachvollziehbar.
Danke
Nur leider ist die objektive
Situation eine ganz andere.
Die „objektive Situation“ kenne ich nicht, so dass ich hier auch nichts kommentieren kann.
Aber nur mal so unter uns:
Ich habe genug Leute erlebt, die „sofort“ das Wort „Enteignung“ und noch Schlimmeres im Mund hatten. Nach Aufklärung über die Rechtssituation sah für sie die Welt etwas anders aus.
Deshalb für den fiktiven Eigentümer:
Nimm Kontakt mit der Umlegungsstelle auf und lass Dir erklären, was da genau los ist.
Lass Dir erklären welche (Land-)Ansprüche aus den alten Flächen entstanden sind und wie diese erfüllt werden sollen.
Was geschieht bei Mehr- oder Mindererfüllung der Ansprüche?
Welche öffentlichen Interessen bestehen und sind diese „höher“ einszustufen als das Einzelinteresse eines Eigentümers?
Gibt es noch die Möglichkeit Alternativen zu suchen? (Meinetwegen können die bereits gemachten Vorschläge nochmal auf den Tisch.)
usw.
Gruß
Jörg Zabel
PS: In Sachen „Streitwert“ würde ich von dem Wert des gesamten Grund und Bodens des jeweiligen Eigentümers ausgehen, nicht von den 50 m².
Statt eines Rechtsanwaltes kann vielleicht eher ein kreativer Planer behilflich sein.
Hallo Joerg , wie ich sehe ist die Problematik doch recht umfangreich und schwerlich für mich vollständig darzu stellen und somit alle Fakten auf den Tisch zu legen. Für Deine Anregungen und Vorschläge bzw. Deine Bemühungen danke ich Dir. Und natürlich werde ich diese auch beherzigen, denn das ist ja der Sinn unserer Kontaktaufnahme. In diesem Sinne
also , vielen Dank K.