Herr und Frau A sind seit vielen Jahren verheiratet und wohnen im selben Haus. Die laufenden Kosten für das Haus trägt Herr A. Frau A wohnt also „kostenlos“.
Weitere „geldwerte Vorteile“ von Herrn A erhält sie nicht.
Wie hoch ist Frau A s Unterhaltsanspruch gegenüber Herrn A wenn Herr A monatl. Einkünfte von 5000Eurs bezieht ?
Weiter sind Herr und Frau A Begünstigte der selben Rechtschutzversicherung. VN der RSV ist jedoch Herr A. Kann Frau A die RSV auch gegen Herrn A einsetzen, ZB um die Scheidung zu betreiben usw. ?
Weiter sind Herr und Frau A Begünstigte der selben
Rechtschutzversicherung. VN der RSV ist jedoch Herr A. Kann
Frau A die RSV auch gegen Herrn A einsetzen, ZB um die
Scheidung zu betreiben usw. ?
nein - die RS bezahlt nur für sie, wenn es gegen Dritte geht, nicht jedoch gegen den VN … das kann man aber in den Vertragsunterlagen auch nachlesen
Mein getrennt lebender Mann hat eine RS - wir wollten beim Rechtsanwalt einen Ehevertrag aufsetzen (Gütertrennung, Erbschaftsverzicht,Unterhaltsverzicht etc.) lassen - die RS hat sofort drauf hingewiesen, dass nur SEINE Rechtsanwaltliche Beratung bezahlt wird weil ich zwar mitversichert aber eben nicht der eigentliche VN wäre … ich durfte aber (weil mein Ex und ich durchaus noch miteinander reden ) daneben sitzen und zuhören *grins*
Allerdings dürfte ich sehr wohl auch heute noch den Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen, weil wir weiterhin auf dem Papier verheiratet sind und es vorerst aus finanziellen gründen auch bleiben
Ja, es sei angenommen sie hat Vermögen. Ihr gehören 50% des gemeinsam bewohnten Hauses, dessen laufende Kosten von Herrn A allein getragen werden.
Nenneswerte Kapitaleinkünfte hat Frau A aber nicht.
Weiter ist Herr A Rentner.
Heisst das nun gem Tabelle, dass Sie MAX. einen Anspruch auf ca 1000Eurs hat ?
(= 3/7 von 5000 und davon 50% weil Rentner ?)