Höhe des Verletztengeldes nach Arbeitsunfall?

Hallo,

  1. angenommen jemand hatte einen Arbeitsunfall. Wie hoch ist das Verletztengeld welches er nach mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erhält?

Im Netz schwanken die Aussagen zwischen 80% des Nettos und 100%. Jemand schrieb man solle sich nicht mit 80% abspeisen lassen, sondern die 100% fordern.

  1. Wie kalkuliert die BG das Netto, wenn man kein Festgeld bekommt, sondern je nach Anzahl der Arbeitstage pro Monat einen Stundenlohn erhält? Werden die letzten 3 Monatsgehälter als Grundlage zur Durchschnittsberechnung genommen? Oder werden die Arbeitstage pro Monat gezählt und berechnet, welche im Falle das man hätte arbeiten gehen können, angefallen wären.

  2. sollte dies so sein. Was macht die BG wenn zum 01.Januar die Steuerklasse gewechselt wurde (von Klasse 5 nach 4)?
    Zur Info: die 6 Wochen wurden ca. Mitte Januar überschritten. Also ab da gibt´s dann das Verletztengeld.
    Man bekäme ja dann ab Januar ein höheres Netto als noch im Dezember, da man ja dann Klasse 4 hat.

Danke an alle die Rat wissen.

80% - in der Regel
Hi!

  1. angenommen jemand hatte einen Arbeitsunfall. Wie hoch ist
    das Verletztengeld welches er nach mehr als 6 Wochen
    Arbeitsunfähigkeit erhält?

In der Regel 80%
http://www.hvbg.de/d/pages/reha/geld/geld1.html
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/GV/…
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/GV/…
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/GV/… Abs. 1, Punkt 2

Im Netz schwanken die Aussagen zwischen 80% des Nettos und
100%. Jemand schrieb man solle sich nicht mit 80% abspeisen
lassen, sondern die 100% fordern.

Man sollte nicht alles glauben, was man im Netz so liest.

  1. Wie kalkuliert die BG das Netto, wenn man kein Festgeld
    bekommt, sondern je nach Anzahl der Arbeitstage pro Monat
    einen Stundenlohn erhält? Werden die letzten 3 Monatsgehälter
    als Grundlage zur Durchschnittsberechnung genommen?

Ja - passt!
Die letzten 3 Monate vor dem Arbeitsunfall.

  1. sollte dies so sein. Was macht die BG wenn zum 01.Januar
    die Steuerklasse gewechselt wurde (von Klasse 5 nach 4)?

Der Arbeitgeber bescheinigt Brutto und Netto.
Wenn sich da etwas wesentlich ändert, sollte der AN die BG davon überzeugen.

*hth*
LG
Guido

  1. sollte dies so sein. Was macht die BG wenn zum 01.Januar
    die Steuerklasse gewechselt wurde (von Klasse 5 nach 4)?

Der Arbeitgeber bescheinigt Brutto und Netto.
Wenn sich da etwas wesentlich ändert, sollte der AN die BG
davon überzeugen.

*hth*
LG
Guido

Also muß man den AN anstoßen, damit er der BG mitteilt, dass sich ab 1.Januar die Steuerklasse änderte und die BG dies beim Berechnen mit einbeziehen muß?
Oder läuft das automatisch? Ich mein kapiert das die BG auch ohne extra anrufen?
Die BG kann ja nicht die Abrechnungen vom Oktober, November und Dezember nehmen, da da ja noch die Steuerklasse 5 vorlag!
Man würde dann zu Unrecht 80% von den Abrechnungen bekommen, die noch mit Steuerklasse 5 versteuert wurden!
Wenn es gerecht zu geht, müßte man aber 80% von der neuen Berechnung (also nach Steuerklasse 4) bekommen.

Hallo,
das Verletztengeld kann bis zu 100% des Nettos betragen -
gilt übrigens auch für das Krankengeld.
Eine gesetzliche Grundlage könnte ich benennen - da ich aber von zu
hause aus schreibe - geht das erst ab Dienstag nächster Woche.
Gruß
Czauderna

Hi!

Also muß man den AN anstoßen, damit er der BG mitteilt, dass
sich ab 1.Januar die Steuerklasse änderte und die BG dies beim
Berechnen mit einbeziehen muß?
Oder läuft das automatisch? Ich mein kapiert das die BG auch
ohne extra anrufen?

Manche Bescheinigungen verlangen die Steuerklasse, aber nun mal nicht alle!
Abgesehen davon gibt es Abrechnungssysteme, die Bescheinigungen automatisch ausspucken, weshalb die Steuerklasse u.U. generell nicht mitgeteilt wird.

Besser ist es in jedem Fall, wenn der AN sich bei der BG meldet…

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bei der Berechnung natürlich auch Einmalbezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.) einfließen.

LG
Guido

Angeblich muß die BG doch 100% bezahlen. Nämlich dann wenn fremdes Verschulden vorliegt. Der Geschädigte also von einem anderen Mitarbeiter unabsichtlich verletzt wurde.

Ist dem so?

Es wäre ja sonst ziemlich ungerecht für den Geschädigten weniger Geld zu bekommen, da er ja für den Arbeitsunfall und die daraus resultierende lange Krankheit überhaupt nichts kann.