Höhe des Verletztengeldes

Hallo alle zusammen,

ich hätte mal eine Frage an euch.
Ich hatte am 13.11.2004 einen Arbeitsunfall,beim umknicken sind mir 2 Bänder am Knöchel gerissen.
Mein arbeitgeber hat bis zum 25.Dezember den Lohn fortgezahlt,
aber für die Zeit danach muss ich Verletztengeld von meiner Krankenkasse beantragen.
Ich habe heute den Antrag dafür bekommen und hab erstaunt feststellen müssen das auch bei einem Arbeitsunfall nur knapp über 70% des Bruttolohnes als Verletztengeld gezahlt wird.

Meine Frage jetzt an euch ist das so richtig und seit wann ist das so das es bei einem Arbeitsunfall 70% gibt?

Danke für eure Antworten
Gruß christian

Hallo,
das Verletztengeld beträgt bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern
80% des massgebenden Regelntgeltes und darf 100% des Nettoentgeltes
nicht überschreiten.
Beim Krankengeld sind es 70%.

Gruss

Günter Czauderna