Höhe des Wiederbeschaffungswert nach 4,5 Jahren?

Hallo,

mal angenommen man hat vor 4,5 Jahren für einen nahem Verwandten einen Rollstuhl gestellt bekommen, der dann auch 4 Jahre durchweg in Gebrauch war.
Nach dem Tode des Benutzers und Feststellung mehrerer Defekte am Rollstuhl hat man diesen Entsorgt, in der Annahme, man müsse ihn nicht zurück geben an das Sanitätshaus.
Weiter angenommen, das Sanitätshaus verlangt die Leihgabe zurück , berechnet einen Wiederbeschaffungswert von noch 70% des Neuwertes.
Muß man den Restwert zurück bezahlen und wäre der Restwert von 70% des Neuwertes korrekt bemessen??

Vielen Dank!!!
Lilou

Hallo Lilou,

tja - leider schlechte Nachricht:
der Rollstuhl war nur ausgeliehen und bleibt Eigentum des Sanitätshauses bzw. der Kranken- oder Pflegekasse, in deren Auftrag und zu deren Lasten er geliefert wurde. Er hätte zurückgegeben werden müssen, bzw. jetzt der geldwerte Ersatz.
Ob der Restwert mit 70 % des Neuwerts richtig angesetzt ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Schäden und die Abnutzung allerdings spielen nur eine untergeordnete Rolle, da die Rollstühle nach der Rückgabe wieder aufbereitet und für den nächsten Kunden einsatzbereit gemacht werden.
Frag’ doch mal in einem anderen Sanitätshaus nach, wie die den Restwert eines gleichwertigen Rollstuhls berechnen. Vielleicht kannst Du den Restwert etwas nach unten drücken.

Grüße
Mara

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