Hallo liebe Experten,
Ich verstehe nicht, warum die USt bei Entnahme einer selbsterstellten Leistung zu den Selbstkosten hinzuaddiert wird, wenn man die Entnahmehöhe bestimmt, wobei doch die Umsatzsteuer auf Umsätze, die Entnahmen sind, den Gewinn nicht mindern dürfen (§ 12 Nr. 3 EStG).
Wenn jetzt ein Spielzeughersteller ein Spielzeug entnimmt, dessen Selbstkosten bei insg. 100 € liegen und dieses seiner Tochter schenkt, dann beträgt die Entnahme somit:
100 € + 19 € (USt) = 119 €
Ist das nicht widersprüchlich zu dem oben genannten § 12 Nr. 3 EStG?
Die 19 € für die USt wird der Hersteller doch an das Finanzamt abführen, was den Gewinn doch eigentlich mindern müsste (?)
Vielen Dank schonmal,
Rik