Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo,

leider werde ich im Internet bei meiner Frage nicht fündig.
Immerhin habe ich herausbekommen, daß man ein Darlehen, das man für eine Immobilie aufgenommen hat, kündigen kann, wenn man diese verkauft.
Jedoch darf (und wird wohl auch) die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür anrechnen.
Wie kann ich die ermitteln?

Mal als Rechenbeispiel: Die Restschuld beläuft sich auf 74.000 Euro, Zinssatz 7%, Kredit läuft offiziell aus in 27 Jahren, Zinsbindung läuft noch 7 Jahre.

Kann man anhand dieser Daten ermitteln, wie viel in etwa (!) die Bank haben wollte ZUSÄTZLICH zur Rest-Summe des Darlehens?
Ich denke, daß es auf die Bank ankommt, aber sicher gibt es doch Erfahrungs- oder „Standard“-Werte?

Vielen Dank schonmal,
Grüße
Tina

Hallo,

leider werde ich im Internet bei meiner Frage nicht fündig.
Immerhin habe ich herausbekommen, daß man ein Darlehen, das
man für eine Immobilie aufgenommen hat, kündigen kann, wenn
man diese verkauft.
Jedoch darf (und wird wohl auch) die Bank eine
Vorfälligkeitsentschädigung dafür anrechnen.
Wie kann ich die ermitteln?

Mal als Rechenbeispiel: Die Restschuld beläuft sich auf
74.000 Euro, Zinssatz 7%, Kredit läuft offiziell aus in 27
Jahren, Zinsbindung läuft noch 7 Jahre.

74.000 * (7% - 3% risikoloser Wiederanlagezins f. 7 J. Lfzt.) * 7 Jahre
= 20.720,–
Davon zieht das KI normalerweise die nun nicht mehr vorhandenen Risikokosten ab.
Obige Rechnung unterstellt, dass das Darlehen nicht getilgt wird.
Wird das Darlehen doch planmäßig getilgt, so muß man den Betrag (74.000) dementsprechend in der Rechnung anpassen.

Hallo Martina,

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,2187989,00…

und
http://www.wehrt.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/vo…

können vielleicht hilfreich sein.

LG Utemaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für Eure Antworten :smile: owT

-) Kuckuck