Hi,
ich bräuchte mal zu folgender Geschichte euren Rat/ eure Meinung:
Herr X hat ein Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet. Er erhält einen Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeldes beträgt ca. 125% der durchschnittlichen Bruttojahreseinnahmen aus diesem Gewerbe. Dies erscheint Herrn X zu hoch. Er legt Einspruch gegen dieses Bußgeld ein mit der Bitte, die Höhe zu prüfen. Es geht ihm nicht darum, um ein Bußgeld herumzukommen.
Das zuständige Amtsgericht prüft den Fall, schreibt, dass es keinerlei Anhaltspunkte gäbe, die Herrn X entlasten könne und weist auf weitere Kosten hin, die entstehen können, denn als nächstes käme die Sache zur Verhandlung. Herr X erfährt ebenfalls, dass das Gericht sogar eine noch höhere Geldbuße festlegen könne.
Nun meine Fragen:
Ist die Höhe dieses Bußgeldes eine angemessene Höhe? Oder hängt das von der Summe ab und ob man von diesem Gewerbe leben muss oder nicht? In diesem Fall nehmen wir mal an, es ist nur ein Hobby und Herr X nimmt durchschnittlich 120 Euro im Jahr ein und das Bußgeld beträg 150 Euro.
Wie sähe es aus, wenn Herr X von diesem Gewerbe leben müsste und ca. 40.000 Euro im Jahr einnehmen würde. Müsste er dann 50.000 Euro Strafe zahlen?
Hat das Gericht eigentlich das eigentliche Anliegen richtig verstanden? Es geht ja nicht um Entlastung, sondern nur um Prüfung der Höhe des Bußgeldes?
Kostet Herrn X die Gerichtsverhandlung wirklich etwas? Sprich: würde sich so etwas lohnen bei diesen kleinen Beträgen (wenn wir vom ersten Fall ausgehen)?
Woher stammt denn die Zahl 125 % des Jahresumsatzes ?
Das ist doch sicher überhaupt nicht so !
Es wird sich um eine feste Summe handeln in allen Fällen gleich.
Die mag dann im Einzelfall in keinem Verhältnis zum Umsatz stehen,aber hat sie damit überhaupt etwas zu tun ?
Ich meine,nein !
Das ist doch keine Ordnungsstrafe,die sich am Einkommen/Umsatz bemisst.
Vor Gericht gehts m.E. um den Vorwurf,wurde angemeldet oder nicht,also um eine Tatsachenentscheidung.
Die Höhe des Bußgeldes wird dort nicht korrigiert,eben weil es kein Strafe ist. Es ist eine pauschalisierte Bußgeldzahlung wegen eines Verstosses gegen dies und das.
Man könnte den Vorwurf entkräften,dann gibts auch kein Bußgeld.
Herr X hat ein Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet. Er erhält
einen Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeldes beträgt ca. 125%
der durchschnittlichen Bruttojahreseinnahmen aus diesem
Gewerbe.
Das „passt“ rein rechnerisch oder steht im Bußgeldbescheid, dass das Bußgeld 125% des Jahresumsatzes beträgt, was ich kaum glaube.
Nun meine Fragen:
Ist die Höhe dieses Bußgeldes eine angemessene Höhe? Oder
hängt das von der Summe ab und ob man von diesem Gewerbe leben
muss oder nicht? In diesem Fall nehmen wir mal an, es ist nur
ein Hobby und Herr X nimmt durchschnittlich 120 Euro im Jahr
ein und das Bußgeld beträg 150 Euro.
Seit wann ist die Höhe eines Bußgeldes von den persönlichen Verhältnissen des Missetäters abhängig? Damit würde man „armen“ Menschen Ordnungswidrigkeiten ja geradezu schmackhaft machen. Wenn ich falsch parke oder zu schnell fahre und deswegen ein Bußgeld auferlegt bekomme, fragt doch auch keiner nach meinem Einkommen.
Wie sähe es aus, wenn Herr X von diesem Gewerbe leben
müsste und ca. 40.000 Euro im Jahr einnehmen würde. Müsste er
dann 50.000 Euro Strafe zahlen?
Nö. Das gleiche.
Hat das Gericht eigentlich das eigentliche Anliegen richtig
verstanden? Es geht ja nicht um Entlastung, sondern nur um
Prüfung der Höhe des Bußgeldes?
Es ist Deutschland unüblich über die Höhe eines verhängten Bußgeldes zu verhandeln. Das kann man sicher mit einem Streifenpolizisten in der Ukraine, in einem Rechtsstaat geht es aber idR. nicht.
Kostet Herrn X die Gerichtsverhandlung wirklich etwas?
Sprich: würde sich so etwas lohnen bei diesen kleinen Beträgen
(wenn wir vom ersten Fall ausgehen)?
Ja sicher kostet ein Rechtsstreit etwas. Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, dass jemand erst gegen geltendes Recht verstößt und dann noch darüber nachverhandeln will. Da ich auch keinerlei Erfolgsaussichten erkennen kann, würde ich von Rechtsmitteln deutlich abraten und demjenigen eher empfehlen endlich zu seinen Fehlern zu stehen und das Geld zu zahlen.
um deine Frage halbwegs seriös beantworten zu können, sollte zumindest die Rechtsgrundlage für das Bußgeld sowie dessen Höhe bekannt sein. Ansonsten ist das hier nur ein Wettraten.
Also, erstens wurde Herrn X angedeutet, dass das Bußgeld wohl Ermessenssache sei.
Zweitens habe ich jetzt noch mal im Internet gegoogelt und dort immer nur gefunden, dass das Bußgeld bis zu a) 5000 Euro, b) 1000 Euro hoch sein kann.
Jemand hatte dort 35 Euro bezahlen müssen, jemand anderes 180 Euro. Ich bin mir sicher, wenn ich noch weiter googeln würde, fände ich auch noch andere Summen.
Somit kann es sich nicht um ein „festes“ Bußgeld handeln.
Im Übrigen möchte Herr X ja zahlen. Das ist gar nicht in Frage gestellt. Es geht eben nur um die Höhe.