Höhe Einstiegsgeld und weitere laufende Leistung - Bayern

Liebe/-r Experte/-in,

derzeit beziehen wir (2 Erwachsene, 2 Kinder) Hartz 4-Leistungen. Ich habe ein tolles lukratives Angebot bekommen in eine Pension (selbständig!) mit einzusteigen. Allerdings müssten wir dafür umziehen und das sogar aus diesem Landkreis!
Mir ist nur bekannt, dass ich in dieser Situation die Möglichkeit habe Einstiegsgeld zu beantragen - mir ist bekannt, es ist eine Kann-Leistung.

Meine zuständige Sachbearbeiterin vom AA informierte mich, ich könne es mit Vorlage des Businness-Plans beantragen,die legen es den Wirtschaftsenioren vor und von deren Entscheidung hängt es ab, ob ich die Unterstüzung kriege.

Da wir alle dann aber den Landkreis verlassen würden, stehen uns keine Umzugskosten zu und keine weiteren laufenden Leistungen (die es wohl gäbe, würde ich mich an Ort und Stelle selbstständig machen!) Durch diesen Wegfall, würde ich nur das Einstiegsgeld in 50 %iger Höhe der Regelleistung + 10 % pro Person erhalten, mehr nicht und wir alle wären nicht mehr Krankenversichert. Besonders letzteres bereitet mir Bauchschmerzen, da mein Partner (nicht Ehemann, also keine Familienversicherung) auch selbstständig ist, aber noch geringe Einkünfte hat.

Stimmt die Aussage so ohne weiteres? Insgesammt würde sich die Gesamtsituation nachweislich für uns alle verbessern, da wir alle im Münchner Raum bessere Arbeitsmöglichkeiten haben - als in 250 km Entfernung, auch die Kinder sind dort besser untergebracht und nicht nur bis Mittags - das ist schon geklärt!

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

MfG MelliC06

Hallo!

Also soweit ich weiß, darf Dir die ARGE nicht einfach die Unterstützung streichen.
Wenn Du Dich selbständig machst, steht dir normalerweise die Regelleistung + ein gewisses Startgeld für, ich glaube, 1 Jahr oder längstens sogar 18 Monate zu.
Das erste Jahr ist meines Wissens nach eine festgesetzte Zahlung, die evtl. möglichen weiteren 6 Monate sind dann eine Kann-Leistung.
In welcher Höhe das allerdings gezahlt wird, bzw. von welchen Faktoren (z.B. zu erwartende Umsatzhöhe, etc.) das abhängig ist, weiß ich nicht.
Natürlich werden die kein Geld in eine Selbständigkeit investieren, die von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Sprich einen ausgefeilten Zukunftsplan solltest du schon vorlegen können.
Ich würde versuchen, mich mit der dort zuständigen ARGE in Verbindung zu setzen.
Oft genug, hab ich schon erlebt, dass die ARGE nicht immer so genau weiß, was sie an Informationen raus gibt. Also immer doppelt und dreifach absichern.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und dann viel Glück in der neuen ZUkunft.
LG

hallo
eine klare antwort kann ich dir nicht geben
ein vorschlag vom mir ist
da die sachlage sehr kompliziert ist lasse dich fachlich beraten
mit bereatungsschein vom amt und rechtanwalt,
beratungsstellen für srbeitsuchende ( arbeitslosenverband) oder wohlfahrtorganisationen.
mfg
hasan

Ist leider nicht mein Fachgebiet.
Gruß
Günter