Liebe/-r Experte/-in,
derzeit beziehen wir (2 Erwachsene, 2 Kinder) Hartz 4-Leistungen. Ich habe ein tolles lukratives Angebot bekommen in eine Pension (selbständig!) mit einzusteigen. Allerdings müssten wir dafür umziehen und das sogar aus diesem Landkreis!
Mir ist nur bekannt, dass ich in dieser Situation die Möglichkeit habe Einstiegsgeld zu beantragen - mir ist bekannt, es ist eine Kann-Leistung.
Meine zuständige Sachbearbeiterin vom AA informierte mich, ich könne es mit Vorlage des Businness-Plans beantragen,die legen es den Wirtschaftsenioren vor und von deren Entscheidung hängt es ab, ob ich die Unterstüzung kriege.
Da wir alle dann aber den Landkreis verlassen würden, stehen uns keine Umzugskosten zu und keine weiteren laufenden Leistungen (die es wohl gäbe, würde ich mich an Ort und Stelle selbstständig machen!) Durch diesen Wegfall, würde ich nur das Einstiegsgeld in 50 %iger Höhe der Regelleistung + 10 % pro Person erhalten, mehr nicht und wir alle wären nicht mehr Krankenversichert. Besonders letzteres bereitet mir Bauchschmerzen, da mein Partner (nicht Ehemann, also keine Familienversicherung) auch selbstständig ist, aber noch geringe Einkünfte hat.
Stimmt die Aussage so ohne weiteres? Insgesammt würde sich die Gesamtsituation nachweislich für uns alle verbessern, da wir alle im Münchner Raum bessere Arbeitsmöglichkeiten haben - als in 250 km Entfernung, auch die Kinder sind dort besser untergebracht und nicht nur bis Mittags - das ist schon geklärt!
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.
MfG MelliC06