Wir denken gerade darüber nach, unser 2. Kind direkt nach Ende meiner Elternzeit zu bekommen. Ich bin noch bis Ende Juli 2014 in Elternzeit, würde gerne (wenn es hinhaut) nahtlos wieder in Mutterschutz gehen wollen.
Jetzt fragt sich nur: wie hoch ist dann das Elterngeld, weil ich bekanntlich in den letzten 12 Monaten zuvor in Elternzeit war und kein Einkommen hatte.
Vielen Dank für die Hilfe!
Das hängt davon ab, wie alt das 1. Kind ist und bis wann der Elterngeldbezug war. Denn diese Zeiten werden nicht berücksichtigt, Elternzeit ohne Elterngeldbezug aber schon!
Hallo Susannea,
ich beziehe Elterngeld von Oktober 2012 bis August 2014. Mein Sohn wird am 08.09.2014 2 Jahre alt.
Das hängt davon ab, wie alt das 1. Kind ist und bis wann der
Elterngeldbezug war. Denn diese Zeiten werden nicht
berücksichtigt, Elternzeit ohne Elterngeldbezug aber schon!
Achtung, hier wird etwas durcheinander gebracht. Der Bezug geht höchstens 14 Monate! Der Rest ist nur Auszahlungszeitraum.
Somit endet der Elterngeldbezug spätestens am 7.11.2013 (eher wohl aber am 7.9.2013) und alle Monate danach werden mit 0 Euro EInkommen mit eingerechnet!
Entschuldigung - das stimmt natürlich. Ich schmeiße das immer durcheinander. Wir haben den Bezug nur auf die 2 Jahre aufgeteilt.
Nachdem die Monate danach mit 0 € angerechnet werden - wie hoch wäre dann das Elterngeld?
Das kann ich so leider nicht vorhersagen. Eben die Monate mit 0 Euro und die restlichen Monate mit dem Einkommen vor dem 1. Mutterschutz. Das addieren und durch 12 teilen, davon dann 67-100%, mindestens aber 300 Euro und 75 Euro Geschwisterbonus.
Kann Dir leider keine definitiv sichere Antwort geben, glaube aber, dass Dir nur der Grundbetrag zusteht, weil Du ja direkt vorher nicht erwerbstätig warst.
LG
figuralis
Es tut mir leid, dass ich hier keine Hilfe bieten kann. Ich habe nie Elterngeld bezogen, mein Sohn ist schon zu alt dafür. Ich bin aber überzeugt, dass die offiziellen websites der zuständigen Stellen ausreichend Auskunft darüber geben können, wie hoch das Elterngeld dann wäre.
Also ich bekanntlich wird ja das Einkommen das 12 Monate zuvor lag berechnet
Also hättest du das Elterngeld was du jetzt bekommen tust als Einkommenich weis jetzt nicht wieviel Elterngeld du jetzt bekommen tust aaber wenn du nur 300€ bekommst wirst du auch wieder 300€ + 75€ Geschwisterbonus bekommen
Hoffe ich konnte dir helfen
Würde mich über eine Antwort freuen
Mfg:zeynep
Hallo Rory,
das hängt jetzt davon ab, wie lange Sie in Elternzeit waren. Drei Jahre? Ein Jahr? Grundsätzlich werden Zeiten in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde und die ersten 12 Monate nach der Entbindung mit Elterngeldbezug nicht als maßgebliche Monate herangezogen. Hier wird dann mit Monaten vor der Geburt gerechnet. Waren Sie aber länger in Elternzeit, dann zählt jeder Monat ohne Elterngeldbezug mit 0€ Einkommen. Wären Sie also z.B. 3 Jahre zu Hause gewesen, dann wären das auf jeden Fall 12 Monate mit 0€ Einkommen und nur noch das Mindestelterngeld von 300€. Schreiben Sie sich doch mal die 12 Monate vor dem Entbindungstermin auf und entscheiden Sie dann für jeden Monat, wieviel Einkommen Sie hatten. Im Zweifelfall können Sie natürlich auch noch bei Ihrer Elterngeldstelle anrufen und sich dort beraten lassen. Lieben Gruß, SAM
Hallo!
Leider keine Ahnung, da ich kein Jurist bin.
Grüße
S.
Liebe „Rory“,
ich kann Dir leider keine korrekte Antwort geben, da ich nicht als Expertin für Kindergeld ausgewiesen bin sondern Erfahrungen in Kindererziehung weitergeben kann. Ich möchte Dich bitten, Dich am allerbesten an Deine zuständige Kindergeldstelle zu wenden.
Viele Grüße.
Hallo,
die Monate, in denen Elterngeld für das 1. Kind bzw Mutterschutz für das 1. und für das 2. Kind bezogen wurde, werden komplett weggelassen.
Solltest du also gleich im Anschluss des Elterngeldes dein 2. Kind bekommen, werden die selben Monate wie für das 1. Kind zur Berechnung mit hergezogen. Ausnahme wäre evtl, wenn du selbständig wärst, ein Gewerbe angemeldet hast (auch Photovoltaik gehört dazu) oder Land- u. Forstwirtschaft hast.
Nach dem neuen Elterngeldgesetz wird das Elterngeld jetzt aber anders berechnet, d.h. die Beträge können trotz gleicher Monate abweichen.
Gruß, Bella