Höhe Inkassokosten

Hallo,

hoffe es kann mir einer von euch sagen wie hoch Inkassokosten sein dürfen. Es gibt doch hier Vorschriften (max. Rechtsanwaltsgebühr o.ä.), kann mir das einer so in ungefähr konkret sagen :smile:?

Danke

Hallo,

hoffe es kann mir einer von euch sagen wie hoch Inkassokosten
sein dürfen. Es gibt doch hier Vorschriften (max.
Rechtsanwaltsgebühr o.ä.), kann mir das einer so in ungefähr
konkret sagen :smile:?

Tatsächlich gibt es hier recht unterschiedliche Rechtsprechung, die zT. keine Obergrenze sieht, zT. Inkassogebühren in bestimmten Fällen garnicht zuspricht.

Die wohl meisten Gerichte (vgl. etwa OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 24.04.2006, Az. 11 U 8/06; LG Berlin, Urteil vom 20.07.2009, Az. 5 O 468/08; AG Schwetzingen, Urteil vom 07.10.2008, Az. 52 C 142/08; AG München, Urteil vom 31.08.2007, Az. 163 C 11066/07; AG Delmenhorst, Urteil vom 10.01.2007, Az. 5B C 7242/06 (I), 5B C 7242/06; AG Zossen, Urteil vom 13.12.2006, Az. 2 C 229/06; AG Frankfurt, Urteil vom 09.12.2005, Az. 30 C 3139/05 - 68, 30 C 3139/05; etc. und so auch die Rechtsprechung bei uns) setzen aus Schadengeringhaltungsgründen die Obergrenzen für die Inkassokosten grundsätzlich bei den Kosten an, die auch bei der Inanspruchnahme eines RA nach RVG für die Mahntätigkeit angefallen wären, an, da kein Grund ersichtlich ist, dass die Einschaltung eines RA den Interessen des Schuldners nicht ausreichend gerecht würde.

Man müsste hier also die Rechtsprechung der zuständigen Instanzgerichte kennen.

Gruß
Dea