Höhe Marklercourtage

Hallo,
wir haben eine Wohnung zur Miete über eines der bekannten Portale im www gefunden, mit der Marklerin die Wohnung besichtigt und auch schon telefonisch die Zusage bekommen.

Die Courtage soll nun 3.57MM betragen. Im Wohnungsvermittlungsgesetz §3, Abs.2, Satz 1 ist nun aber eine maximale Höhe bei privater Wohnraumvermittlung von 2 Kalt-MM genannt. Die Höhe von 3.57MM steht sogar auf dem Immobilienportal. Gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz und damit die maximale Höhe der nur wenn ich einen Markler beauftrage für mich eine Wohnung zu suchen oder auch wenn der Vermieter einen Markler beauftragt.

Wenn das Gesetz gilt. Wie verhalte ich mich? Den Markler draufansprechen und dann die Wohnung nicht bekommen oder erstmal einwilligen und dann auf die Ordnungswidrigkeit hinweisen.

Gruß
Felix

Du bist auf 'nem guten Weg :wink:

Richtig ist, bei (Wohnungs-)Vermietung nur max. 2 Nettokaltmieten + Mwst. (Ich vermute mal freundlich, da ist der Maklerin ein Fehler unterlaufen, denn 3,57 wären es ggf. beim Verkauf).

Da die Rechnung erst nach Unterschrift unter den Vertrag fällig wird, würde ich auch erst abwarten (einziehen) und dann ggf. der Provisionsrechnung widersprechen bzw. diese mit dem Hinweis auf das Gesetz kürzen.