Höhe Mietminderung

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir Auskunft über aktuelle Mietminderungshöhen
geben.
in diesem fall betrifft es Lärm zu mittagsruhezeiten seit monaten
beleidigungen durch nachbar, anschreien über den balkonen

  • daher auch nicht mehr genutzt
  • nicht nutzung des gemeinschafts waschraums, wegen beleidigung
    öffentliche beleidigung und anschuldigung, stasi spitzel
    von nachbar bei hausfeier
    belästigung durch unter der wohnung liegende tiefgarage
    elektr. tor, ständiges betätigen durch kinder
    nicht nutzbarer keller, durch schimmel o.ä. chemischer gestank verdorbene gegenstände
    ständige lärmbelästigung durch schlagen der innentüren
    aus der nachbarwohnung in der abend und spätabendstunden
    offen stehende türen (EINBRUCHVERSUCH)trotzdem weiter offen durch nachbar verursacht, fehlende sicherheit, betrifft
    hauseingangstür.bin seit über 1 jahr krank. ein umzug ist derzeit nicht möglich. was kann ich in welcher ca höhe mindern. danke an alle

Zunächst muss!!! man diese Zustände (mit Beweisen durch Zeugen und detaillierter Aufstellung der Störzeiten)dem Vermieter melden und eine Mietminderung ankündigen. Reagiert der Vermieter durch Abmahnung o.ä. nicht, gibt es im Internet eine Tabelle „Mietminderung“. Dort können Sie sehen, was wofür geltend gemacht werden kann und welche Höhe.
Viel Hoffnung mache ich Ihnen trotz Ihrer Auflistung nicht, dass Sie Erfolg damit haben, denn normalerweise sind diese genannten Dinge eine Zivilangelegenheit und Sie müßten Zivilrechtlich gegen diese Störer vorgehen.
Trotzdem wünsche ich Ihnen allen Erfolg und bald Ruhe.
MfG
Waldi65

Ihre Anschuldigungen sind ein Fall für die Polizei und weniger ein Grund für eine Mietminderung oder glauben Sie ernsthaft, die Beschuldigten würden Ihnen für einen solchen angeblichen Mietminderugnsgrund zur Verfügung stehen, indem diese sich selber belasten? Denken Sie bitte einmal nach, vor allem über die Gründe für die persönlichen Anfeindugnen, bevor Sie solchen Unfug fragen! Ihr Vermieter gehört sicherlich nicht zu den Übeltätern.

Hallo Smarty,

wie ich sehe, hast Du bereits kompetente Ratschläge bekommen, sodass sich mein Kommentar erübrigt.
Viel Glück.
MfG, walser

Hallo, ich glaube Sie vergreifen sich im Ton. Oder fühlen Sie sich auf den Schlips getreten??? Wer weiss warum…
Wir haben zu unserem Vermieter ein sehr gutes Verhältnis und wir möchten ihm nicht mehr schaden, als nötig.
Denn… wir arbeiten zusammen daran, daß der unliebsame Mitmieter, wegen dem bereits 3 Parteien ausgezogen sind, endlich begreift, Verantwortung zu übernehmen.
Es geht hier lediglich um die Höhe der Mietminderung( die im übrigen seit Sept. läuft- in Absprache nmit dem Vermieter)Dem unbequemen Mitmieter ist bereits fristlos gek. und die Zwangsvollstreckung eingeleitet
worden. Da ist es sehr hilfreich, wenn es Mieter gibt,
die darauf richtig reagieren und die Vorfälle ordentlich untermauern.
So, erst denken, dann losschießen. Bin sehr enttäuscht, Leute hier um Hilfe zu bitten und statt Hilfe beleidigt zu werden. Werden uns beschweren. Soetwas ist mir in den ganzen Jahren hier noch nie passiert.

Sie interpretieren meine Antwort ebenso falsch, wie Sie Ihre Situation unzutreffend einschätzen. Persönliche Angriffe in einem Haus und Anfeindungen durch Mitbewohner sind ein Fall für die Polizei und sonst nichts!

Hallo und danke für die Antwort. Ja, Protokoll usw. alles erledigt. Sind mehrere Mieter, die das zusammen machen. Unser Vermieter „schmunzelt“ nur über die Höhe
der Mietminderung, deshalb Anhaltspunkte der jeweiligen
Höhe hilfreich. Gemeinsam mit unserem Vermieter gehen wir gegen den unliebsamen Mitbewohner vor. Die Zwangsräumung läuft bereits.

http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…

Gruß
hauslick

Hallo,

einfach mindern, wegen so vieler Mängel wird nicht funktionieren. Sie müssen über die von Ihnen gelisteten Mängel erst einmal Ihren Vermieter in Kenntnis setzen und diesen zur fristgerechten Beseitigung auffordern.
Erst wenn der Vermieter dieser Pflicht und der Fristsetzung nicht nachkommt, dann können Sie die Miete mindern.

Mindern Sie ohne den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, kann das die sofortige Kündigung nach aktuellster höchst richterlichen Rechtssprechung bedeuten. Auch seien Sie sich bewusst, dass Sie die gelisteten Mängel alle nachweisen müssen. Sie müssen entsprechende Protokolle führen, damit Sie der Beweispflicht nachkommen.

Seien Sie sich gewiss, dass die entsprechenden Nachbarn gegenhalten werden und der Vermieter somit zwischen den Stühlen sitzt.

Wir können Ihnen daher bei einer derart langen Mängelliste nur raten suchen Sie sich eine andere Wohnung. Wenn Sie mit Ihren Nachbarn nicht mehr ins reine kommen, kann das zum „Krieg“ führen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen