für eine gute Freundin versuche ich Folgendes herauszufinden:
Sie ist seit letztem Monat fertig mit dem Studium, hat sich nun arbeitslos gemeldet und muss natürlich dann Hartz IV beantragen, da sie noch nie ein richtiges Einkommen hatte.
Weiterhin ist sie Mieterin einer Wohnung (Warmmiete 420,00 EUR), die sie sich bis vor Kurzem mit einer Mitbewohnerin geteilt hat.
Nun ist die Frage, bis zu welcher Höhe eine Mietkostenbeihilfe erfolgt, oder ob sie gezwungen werden kann, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Sie hätte auch demnächst wahrscheinlich wieder eine Mitbewohnerin.
Da der Mietvertrag bald ausläuft, kann sie nicht warten, bis der Antrag auf Hartz IV durch ist. Deshalb versuchen wir jetzt herauszufinden, ob sie die Wohnung weiter behalten kann, was toll wäre.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, und bin für jede Antwort dankbar.
einer alleinstehenden person dürften 45 m² in mittlerer wohnlage zu mittlerem mietpreis laut örtlichem mietspiegel zustehen.
ist die wohnung größer oder teurer, dann dürfte dies als unwirtschaftliches verhalten gesehen und ihr möglicherweise unter abzug nahegelegt werden umzuziehen.
ist die wohnung größer oder teurer, dann dürfte dies als unwirtschaftliches verhalten gesehen und ihr möglicherweise unter abzug nahegelegt werden, umzuziehen.
Die Frage ist ja, wie sich die Behörde dazu stellt, wenn die Wohnung zwar zu groß und zu teuer ist, jedoch die halbe Wohnung normalerweise an jemand anderen vermietet ist.
Wenn es eine regelrechte WG wäre, so dass jeder einen eigenen Mietvertrag hätte, und die Miete dann also zweihundertund kosten würde, dann müsste es ja normalerweise klappen, wenn die Wohnung nicht zu groß ist. Aber als Hauptmieter weiß ich nicht. Das würde mich auch mal interessieren.
Man könnte ja auch mal bei der Arge anrufen und fragen.