Höhe Nebenkosten

Guten Tag.

Frage: Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen (weniger Gas und Strom)?
Wäre es, jetzt mal theoretisch gedacht, möglich, dass ein Vermieter 25€ NK verlangt und einer 80€? (Rahmenbedingungen: 43m2 Wohnung, EG).

Gibt es vorgeschriebene Kosten, oder sind die Kosten variabel? (z.B. Wasser 16€/mon., Müll 8€/mon.). Kann der Mieter nach Einsicht der Jahresabrechnung zu hohe Kosten wieder zurückfordern?

Danke
Igeline

Weitere Fragen:

Gibt es übliche Werte (Durchschnittswerte) für die einzelnen Nebenkosten (mit Ausnahme von Strom und Gas?)

Können zu viel gezahlte Nebenkosten zurückgezahlt werden? (Ich hoffe, ich wiederhole nicht gerade eine Frage aus dem ersten Posting.)

Kann es sein, dass der VM die Mietkosten der Wohnung relativ niedrig ansetzt (Durchschnittspreis pro m2 ca. 5€ statt der im Durchschnitt üblichen ca. 6€), um die Miete während der nächsten Jahre erhöhen zu können (um Spielraum zu haben)?

Die Kaltmiete (210) wird in diesem theoretischen Fall ja durch NK (80) (ohne Strom und Gas) ergänzt, so, dass auch zu Beginn „genug reinkommt“ und der Mieter sich durch die niedrige Kaltmiete ggf. verwirren lässt und zugreift, weil die Gesamtmiete für ihn gerade noch tragbar ist.

Vielen Dank nochmals
Igeline

Hallo,

Gibt es übliche Werte (Durchschnittswerte) für die einzelnen
Nebenkosten (mit Ausnahme von Strom und Gas?)

Dies könnte diesbezüglich interessant sein http://www.mietspiegelportal.de/betriebskosten.html

Generell muss gesagt werden, das BK oder Nebenkosten durchaus schwanken können und zwar je nachdem, was alles abgerechnet wird. Wenn es z.B. keinen Garten gibt, keine Treppenreinigung, keinen Hauswart etc. dann gibt es auch weniger Nebenkosten.

Können zu viel gezahlte Nebenkosten zurückgezahlt werden? (Ich
hoffe, ich wiederhole nicht gerade eine Frage aus dem ersten
Posting.)

Klar. Wenn dies eindeutig ist, dann muss der VM zurückzahlen. Genauso wie der Mieter nachzahlen muss, wenn er zuwenig gezahlt hat.

Kann es sein, dass der VM die Mietkosten der Wohnung relativ
niedrig ansetzt (Durchschnittspreis pro m2 ca. 5€ statt der im
Durchschnitt üblichen ca. 6€), um die Miete während der
nächsten Jahre erhöhen zu können (um Spielraum zu haben)?

Das könnte er. Er kann aber die Miete zunächst 12 Monate gar nicht anheben. Danach kann er sie nur bis zur sog. Kappungsgrenze anheben. Dies heisst im Klartext: Innerhalb von 3 Jahren nur bis zu 20%. Siehe ausführlicher hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieter…

Die Kaltmiete (210) wird in diesem theoretischen Fall ja durch
NK (80) (ohne Strom und Gas) ergänzt, so, dass auch zu Beginn
„genug reinkommt“ und der Mieter sich durch die niedrige
Kaltmiete ggf. verwirren lässt und zugreift, weil die
Gesamtmiete für ihn gerade noch tragbar ist.

Kann passieren. Nebenkosten sind sowieso trügerisch, weil auch das eigenen Verbrauchsverhalten diese beeinflusst. Der VM muss nicht unbedingt die NK so erhöhen, dass es auf jeden Fall passt.

Man sieht zu, dass man genau aufnimmt, was bezahlt werden muss. Bzw. achtet man bei der Abrechnung darauf, dass das was da gefordert wird, per Mietvertrag auch vereinbart wurde und nicht plötzlich Posten genannt sind die nicht im Vertrag stehen.

Eine Garantie gegen Erhöhungen aus dem ein oder anderen Grund gibt es nicht.

Gruß
Nita