Hallo Herr Gintermann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Gern nehme ich Ihr Angebot an, nochmal nachzufragen:
Der Geschäftswert (also Kaufpreis) lag bei 260 T€. Wir hatten die Notarin gebeten, einen Entwurf aufzusetzen, der dann uns und dem Verkäufer zugesandt wurde - also Auftraggeber waren schon wir. Auch einen Beurkundungstermin wollten wir vereinbaren, der jedoch daran scheiterte, dass die Notarin zunächst 4 Wochen in Urlaub gewesen ist und die Verkäuferin wollte sich vorher auch nochmal beraten lassen, da sie nicht alles verstanden hat. Dieser Termin war dann ca. 5 Wochen nach der Vorlage des Entwurfs. Auf unsere Nachfrage, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn wir auch an diesem Termin teilnehmen (wir kennen uns da nicht aus, es ist das erste Mal, dass wir beim Notar waren und / oder ein Haus kaufen wollten).
Dies wurde jedoch verneint, da es ja nur um eine inhaltliche Erklärung ginge. (Wir hatten ein ungutes Gefühl, haben uns aber noch gut beraten gefühlt.)
Nach diesem Termin wurde uns ein geänderter Kaufvertrag von der Verkäuferin übergeben, der massive Abweichungen zu allem bisher besprochenen und vereinbarten Punkten enthielt. Die Email dazu endete mit dem Satz :„Es gibt keinen Spielraum für Nachverhandlungen!“
In einem Telefonat äußerte sich die Verkäuferin auch dahingehend, dass sie sich von der Notarin gut beraten fühlte und diese Ihr auch gesagt hätte: Solche Punkte würde ich auch nicht unterschreiben… Etc. Zudem konnte die Verkäuferin Dinge wiedergeben, die wir der Notarin im Vertrauen gesagt hatten.
Da es zu viele Punkte gab, die wir nicht akzeptieren konnten (wir sollten ein Zaun zum Nachbar/Vordergrundstück errichten, der unsere Zufahrt nach Hinten massiv behindert hätte etc.) und zudem das Verhältnis zur Verkäuferin (die gleichzeitig Nachbarin wäre) total zerrüttet wurde, durch diesen Vertrauensbruch der Notarin, sahen wir uns leider gezwungen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das wir den Entwurf zu zahlen hätten, haben wir notgedrungen akzeptiert, da wir beauftragt hatten. Aber dass wir für da Missverhalten der Notarin und der doch recht deutlichen Ausbootung durch die Verkäuferin (sie wollte sicher nicht direkt nein zu uns sagen, da Ihr Noch-Ehemann uns als Käufer in Spiel gebracht hat und es einen bösen Scheidungskrieg gab) dann den doppelten Betrag zahlen sollten, finden wir doch zu heftig…
Gibt es eine Regelung, wieviele Abstimmungen, Termine etc. zur Kaufvertragerstellung inklusive sind und ab wann man diese extra zahlen muss??? Sind diese dann separat aufzuführen oder kann einfach die Gebühr verdoppelt werden?
Hätten die Termine separat drin gestanden, hätten wir uns sowieso dagegen verwehr, den Termin mit der Verkäuferin zu bezahlen.
Oh, jetzt ists ein langer Text geworden…
Ich würde mich trotzdem sehr freuen, wenn Sie mir nochmal kurz auf meine Fragen antworten würden.
Vielen herzlichen Dank und eine gesegnete Adventszeit aus Berlin
Elke