Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Erlaubte Höhe Sichtschutz zum Nachbarsgründstück mit Höhenunterschied
BW.
Grundstück A grenzt von einer Seite an einer Anliegerstrasse und an
einen Nachbarsgrundstück B, wo eine Halle von einer Schreinerei
benutzt wird (Mischgebiet). Es gibt kein Bebauungsplan. Das
Nachbarsgrundstück B ist etwa 60 cm tiefer als Gr. A Besitzer von Gr.
A möchte möglichst auf der Grenze einen Sichtschutz anbringen. Laut
Bauamt darf ein Sichtschutz – unabhängig vom Material – nach
Nachbarrecht Baden-Württemberg höchstens 150 cm sein vom
Nachbarsgrundstückshöhe gemessen. Das bedeutet in dem Fall 150-60 cm
=90 cm??? Stimmt das??? Außerdem lagert Nachbar B sein alten Schrott
(Fenster, Alupfosten, Ziegel…) direkt an der Grenze unseres
Grundstücks und ragt auf jedem Fall über 150 cm hoch, so dass Nachbar
A das Schrotthaufen immer noch direkt vor der Nase hätten. Ist diese
Lagerung zumutbar? Kann man was dagegen machen?
Dürfte Nachbar A den Sichtschutz rund aus dem Grund höher bauen,
spricht ohne Abstand zur Grenze (vorhandenes Urteil?). Die
Verhältnisse zum Nachbar sind ganz schlecht.
Nachbar A will außerdem zur Straßenseite ein Stelzenhaus/Spielhaus an
der Grenze bauen. Bauamt sagt max. Höhe 3 m. Durchschnittshöhe vom
Grundstück. Stimmt diese Info und wie misst man die durchschnittliche
Höhe des Grundstücks? Das Grundstück A liegt etwa 20/30 cm höher als
die Strasse, die wiederum schräg verläuft.
Bilder unter
Danke für eure Info.
Charline