Höhe Steuer realistisch?

Hallo,
ich war letztes Jahr Beamter auf Probe (also eine Art Auszubildender). Ich bin Lohnsteuerklasse III.
Ich habe brutto 24389,74€ verdient. Es wurden 586€ Lohnsteuer einbehalten. Es wurden Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in Höhe von 2842€ entrichtet.
Meine Frau und ich haben zusammen ca. 3600€ Ersatzleistungen (Mutterschafts- und Elternsgeld) erhalten.
Ich habe einige Extrakosten wie Büro, Fahrtkosten usw. geltend gemacht.
Nun muss ich  laut meinem Steuerprogramm nun 560€ Steuern nachzahlen. Ist diese Angabe realistisch? Ich höre immer nur von Leuten, die Steuern zurückbekommen…

Vielen Dank!

Hallo Theresa,

das klingt so, als hättest Du eine getrennte Veranlagung gerechnet - dann wäre die Nachzahlung übern Daumen plausibel.

Es hat bei dieser Kostellation keinen Taug, auf das Ehegattensplitting zu verzichten.

Schöne Grüße

MM

das klingt so, als hättest Du eine getrennte Veranlagung
gerechnet - dann wäre die Nachzahlung übern Daumen plausibel.

bei der getrennten veranlagung wäre wohl etwas mehr fällig als die ca. 500,00 € bei abzug StKl.3 unterm jahr.

mir dünkt hier eher, dass die WK nur knapp überm pauschbetrag liegen (wenn überhaupt) und die NZ aus der lohnersatzleistung von 3.600,00 kommt. könnte doch hinkommen?

gruß inder

Hallo,

ja, da hast Du recht - ich habe mich mit der überschlägigen Berechnung des zu versteuernden Einkommens völlig verhauen, 1.140 € ESt + Solidaritätszuschlag reichen da keinesfalls hin.

Auf der anderen Seite, nur mit der Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes, bleibe ich aber deutlich unter dem genannten Wert.

Bei recht hohen Werbungskosten wäre die Option „Berechnet für Einzelveranlagung“ noch eher zu erreichen.

Falls nicht noch ne gute Idee vorbeikommt, und falls das ganze Dings nicht vorher gelöscht wird, gebe ich das vielleicht heute abend in meinen Pappkameraden unter Elster ein, ob ich den Fehler simuliert kriege.

Schöne Grüße

MM

Hallo Theresa,

bist du dir sicher, dass das Programm eine Nachzahlung ausrechnet? Je nach Programm ist es manchmal missverständlich, ob die Endsumme ein Guthaben oder eine Nachzahlung bedeutet.

LG, ajlav

Hallo,

das klingt so, als hättest Du eine getrennte Veranlagung
gerechnet - dann wäre die Nachzahlung übern Daumen plausibel.

zur Höhe der Einkünfte kann ich nichts sagen, aber ist es nicht meistens so, dass mann bei III/V nachzahlen muss? Hier steht auch so etwas z. B.

Gruß
Christa

Servus,

die Lohnsteuerklassen III/V sind darauf angelegt, dass ein Ehegatte der hauptsächliche Verdiener ist, während der andere vor allem für Haushalt und Kinder zuständig ist und allenfalls ein bissel was dazuverdient.

Je kleiner der Unterschied zwischen den Löhnen von zwei Ehegatten ist, desto schlechter passt der Lohnsteuerabzug nach Klassen III/V.

Nachzahlungen gibt es nur, wenn die Eheleute sich vorher nicht darüber im Klaren waren, was die Lohnsteuerklassen bedeuten, oder wenn sie absichtlich zu wenig vorauszahlen - das war früher, als es auf Termingeld und Sparkonten noch Zinsen gab, eine ganz interessante Option.

Im vorliegenden Fall gab es aber nur einen Verdiener bei zwei Eheleuten, dafür ist die Lohnsteuerklasse III gemacht.

Man kann die gegebenen Daten drehen und wenden wie man will - nur aus dem Progressionsvorbehalt für die Lohnersatzleistungen ohne Lohnsteuerabzug kann die Nachzahlung nicht kommen - es muss ein Eingabefehler vorliegen, oder ein Teil des Sachverhaltes ist verschwiegen worden.

Schöne Grüße

MM