Höhe suterrainwohnung, Ausbau in Wohnraum,

Hallo,

ich habe eine Frage ich möchte in isernhagen /Hannover ein Kellergeschoß ausbauen! zwei Wohnungen a 55 qm, Im Wohnzimmmer sind riesige Fenster und die Höhe der Räume liegt bei 2,28 ist dies zulässig? Der Keller wurde schon immer als Wohnraum genutzt und das Haus ist von 1973. mfg

Hallo,
was in Iserhagen erlaubt ist, kann ich von hier aus nicht sagen. Dazu genügt ein Blick in den Bebauungsplan der Stadt. Bei uns ist eine Mindesthöhe von 2,30 Meter vorgeschrieben, also nix mit Ausbau.
Gruß tummle

Hallo, bin dafür nicht der Fachmann, ist aber zu niedrig. 2.40m sind vorgeschrieben. Auch ist für alle Wohnräume die Mindestgröße der Fensterfläche vorgegeben. Bauamt fragen.

mfg

Der Ausbau geht in Ordnung, es dürfte keine Probleme geben.
MfG

Hallo,
ob das zulässig ist, kann nur die zuständige Baubehörde beantworten. Das ist sehr unterschiedlich in den lokalen Bau- und Nutzungsbestimmungen.

Wenn’s eh schon immer bewohnt war, denke ich hat es nie jemanden interessiert. Das läuft dann auch unter dem Thema „Bestandsschutz / Gewohnheitsrecht“.

Schützt einen jedoch niemals vor eventuellen Beschwerden „unzufriedener Mieter“ im eventuellen Streitfall. Vorausgesetzt, der kommt auf diesen „Trichter“… man sollte nicht alles „herumerzählen“… dann kann es auch nicht gegen einen verwendet werden… :wink:)

Ich würde es machen, aber ob’s Rechtens ist, offiziell anfragen !

Viel Spass beim Umbau !

Sorry, Architekt fragen!!!