Höhe Tagessatz

Guten Tag

Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Festsetzung von Tagessätzen bei Gericht. Wie wird nach einer begangenen Straftat die Höhe für einen Täter bemessen, der zwar vielfacher Multimillionär ist, aber keinerlei Einkünfte hat?

Beispiel: Jemand knackt einen Lotto-Jackpot und verzinst das Geld nicht.

Danke

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! Steht doch alles in § 40 StGB drin:

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

D.h. das Nettoeinkommen wird nur “in der Regel” zugrunde gelegt. Das Gericht ist aber in den Grenzen dieser Regelung frei, auch andere Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Insoweit wird man sich ansehen, was sich besagter Mensch so an täglichem Lebensunterhalt von seinem Vermögen gönnt, wie hoch das verbleibende Vermögen nach der Strafe sein wird, und inwieweit dies dann zu einer angemessenen Bestrafung führt. Und aufgrund Abs.3 ist es grundsätzlich immer eine gute Idee, dem Gericht brauchbare und realistische Anhaltspunkte mitzugeben. Diese Erkenntnis kommt in vielen Fällen zu spät.

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