Hallo,
Folgende Situation:
Im Zeitraum 1.7.2012 bis 30.6.2014 ->24 Monate wurde eine Versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeführt.Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 1390€ monatlich.Der Bewilligungszeitraum ist 12 Monate lang.
Aktuell liegt ein Jobangebot vor.Allerdings ist der Job nicht unbedingt so gut aber eventuell interessant.Vom Gehalt her, ist der Verdienst auch nicht so doll.garantiertes Nettogehalt ca. 1400 Euro monatlich.Möglich sind 2400 Euro monatlich…Der alte Job hatte ca. 2200 Euro netto monatlich eingebracht.Es wäre dennoch interressant den Job auszuprobieren und danach zu kündigen bzw. sich kündigen zu lassen bei Nichtgefallen.
Wenn man bis Januar 2ß15 arbeitslos ist, dann hatte man 6 Monate Arbeitslosengeld bekommen.Man hätte dann noch einen Anspruch auf weitere 6 Monate Arbeitslosengeld für monatlich 1390€
Wie würde es ausschauen, wenn der schlecht bezahlte aber eventuell interessante Job im Januar 2015 angenommen werden würde und man in neuen Job z.B. 4-5 Monate arbeitet und sich danach kündigen lässt, bzw. kündigt.Hat man dann noch den Restanspruch von den 6 Monaten Arbeitslosengeld für 1390€?
Wenn ich es richtig verstanden habe, greift hier der Bestandsschutz und man bekommt dennoch das höhere Arbeitslosengeld.
Was wäre, wenn man den neuen Job z.B. 12 Monaten, 20 Monate oder 24 Monate ausübt?Wie vielviel Anspruch auf Arbeitslosengeld in welcher Höhe hätte man dann?
Weiss jemand, wo das einfach erklärt wird, wie lange man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man zwischendrin einen Job für ein paar Monaten angenommen hat.
Am besten einfach erklärt, mit Schemen, Beispiel etc. Der Gesetzestext ist kompliziert
Danke im Voraus für die Hilfe