Hallo!
Dürfen bei einer Anwalts-Kosten-Rechnung bzw. Rechnung der Justizkasse nach Beschwerdeverfahren die Verfahrensgebühren unterschiedlich hoch ausfallen? (Im Falle Rücknahme der Beschwerde)
Darf Verfahrensgebühr vom Anwalt doppelt so hoch ausfallen?
Danke, LG!
Bei der vom Gericht in Rechnungen gestellten „Verfahrensgebühr“ müsste es sich um die sogenannten Gerichtskosten für das Verfahren handeln, die in der Tat der Höhe nach nicht gleich der vom Anwalt in Rechnung gestellten Verfahrensgebühr sind.