Hi @ll.
In der LBO von NRW habe ich mich über die vorgeschriebene Höhe von Umwehrungen schlau gemacht. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass man für seinen Privatbereich die Sollmaße geringfügig unterschreiten kann.
z.B. 88 statt 90 cm. Vertkale Durchgriffe 13 statt 12 cm.
Wo steht das genau ??
Ich möchte nicht ins Bauamt gehen und da schlafende Hunde wecken.
Schon mal Danke für konstruktive Antworten. Grüße aus NRW
Hallo,
frag mal bei der Berufsgenossenschaft an, die könnten das wissen.
Im übrigen kann ein cm mehr oder weniger bedeuten, dass ein Kleinkind durch eine Öffnung passt oder stecken bleibt oder mit dem Körper durch passt, aber sich dann am Kopf erhängt, wenn es runter fällt, oder mit dem Kopf in die eine Richtung durch passt und dann nicht zurück kommt, weil die Ohren kontraproduktiv wirken… auch im privaten Bereich machen so manche Abmessungen Sinn und man weiß nie ob man das Objekt mal vermietet etc.
2 cm geringere Höhe kann auch bedeuten, dass größere Menschen drüber fallen, da die optimalen Maße alle auf recht kleine Durchschnittsmenschen abgestellt sind. Mir persönlich ist ein höheres Geländer lieber.
Gruß,
Alexandra
Hallo
In der LBO von NRW habe ich mich über die vorgeschriebene Höhe
von Umwehrungen schlau gemacht. Aber irgendwo habe ich
gelesen, dass man für seinen Privatbereich die Sollmaße
geringfügig unterschreiten kann.
Nein.
z.B. 88 statt 90 cm. Vertkale Durchgriffe 13 statt 12 cm.
Wo steht das genau ??
Nirgends.
Ich möchte nicht ins Bauamt gehen und da schlafende Hunde
wecken.
Das musst du mir mal näher erläutern. Ich möchte deinen Gedankengang gerne verstehen. Wenn was passiert, wird es dir nichts mehr nützen, damals keine schlafenden Hunde geweckt zu haben, im Gegenteil. Wenn deiner Meinung nach aber nichts passieren wird, brauchst du doch auch hier im Forum keine Fragen zu stellen, oder?
Gruß
smalbop