Hallo.
Frage: Angenommen, X hat ein Jahr gearbeitet und zu seinem Gehalt zusätzlich über die Arbeitsagentur eine Entgeltsicherung bekommen. Nun ist X wieder krank geworden und bezieht Krankengeld. Muß zur Bemessung der Höhe des Krankengeldes die Entgeltsicherung mit angerechnet werden?
Kann mir hier keiner weiterhelfen???