Höhe von Mahngebühren

Hallo zusammen.

Nehmen wir einmal an, Herr X geht mit einem Rezept in die Apotheke und kauft ein Medikament für 10€. Leider hat er kein Geld mit, benötigt das Medikament aber, der Apotheker ist nett und lässt Herrn X später bezahlen. Herr X vergisst diese Rechnung allerdings. Einen Monat später wird er von der Apotheke zum ersten Mal angeschrieben und soll 20€ Mahn-/Strafgebühren bezahlen.

Ist das jetzt ein großzügiges Angebot von der Apotheke, statt Strafanzeige zu stellen oder das Geld einzuklagen, oder sind diese Mahngebühren in diesem Fall zu hoch?

Sind die fälligen Gebühren bei solchen (privaten?) Mahnungen vom Streitwert abhängig oder überall gleich?

Viele Grüße
Disap

Hallo Disap,

Einen Monat später wird er von der
Apotheke zum ersten Mal angeschrieben und soll 20€
Mahn-/Strafgebühren bezahlen.

Ist das jetzt ein großzügiges Angebot von der Apotheke, statt
Strafanzeige zu stellen oder das Geld einzuklagen, oder sind
diese Mahngebühren in diesem Fall zu hoch?

Was ist denn daran großzügig? Ich finde das absolut unverschämt, und würde zwar zahlen, aber in dieser Apotheke wäre ich garantiert zum letzten Mal gewesen.

Sind die fälligen Gebühren bei solchen (privaten?) Mahnungen
vom Streitwert abhängig oder überall gleich?

Sie sind nicht überall gleich. Manchmal ist eine erste Mahnung auch gebührenfrei. Ich habe z.B. mal vergessen, eine Rechnung beim Memo-Versand zu bezahlen. Durch eBay & Co ist man nicht mehr daran gewöhnt, Ware erst nach der Ankunft zu bezahlen, und so habe ich die Rechnung einfach abgelegt. *rotwerd*

Es kam dann ein Brief, in dem ungefähr folgendes stand: „Hallo, hier ist der Computer. Ich habe festgestellt, dass Sie ihre Rechnung noch gar nicht bezahlt haben, aber wenn sie jetzt gleich bezahlen, dann bleibt die Sache unter uns und ich erzähle keinem Menschen was davon.“ *gg* Ich habe mich sehr über diese Mahnung amüsiert und selbstverständlich sofort bezahlt.

Bei Memo kaufe ich nach wie vor gerne ein.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keine Tabelle nach dem Motto „EUR 100,- nicht bezahlt, 20 EUR Mahngebühr“ oder ähnliches.

Schöne Grüße

Petra

Hallöchen,

Was ist denn daran großzügig? Ich finde das absolut
unverschämt, und würde zwar zahlen, aber in dieser Apotheke
wäre ich garantiert zum letzten Mal gewesen.

der Apotheker soll also nicht nur dem Kunden, der zu blöd war sein Portemonnaie einzustecken, die Ware auf Kredit mitgeben, sondern darüber hinaus bei Ausbleiben der vereinbarten Rückzahlung den Bearbeitungsaufwand selber tragen? Was soll er denn noch tun: ihm den Hintern abwischen?

Fassungslos
Nils

Behalte deine beleidigenden Antworten gefälligst für dich. Die Frage war, ob es irgendwelche Richtlinien über Mahngebühren gibt, und diese Frage habe ich beantwortet.

Du hast hier nur öffentlich gemacht, dass du einen höflichen Umgang miteinander weder praktizierst noch schätzt. Ansonsten war deine Antwort nutzlos.

Petra

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Hallo zusammen.

Nehmen wir einmal an, Herr X geht mit einem Rezept in die
Apotheke und kauft ein Medikament für 10€. Leider hat er kein
Geld mit, benötigt das Medikament aber, der Apotheker ist nett
und lässt Herrn X später bezahlen. Herr X vergisst diese
Rechnung allerdings. Einen Monat später wird er von der
Apotheke zum ersten Mal angeschrieben und soll 20€
Mahn-/Strafgebühren bezahlen.

20 € bei einem Wert von 10€ ist überzogen.

Der Apotheker kann sicherlich seine Auslagen verlangen, das wären 0,55€ für Porto, ca. 0,10€ und evtl. 1-2 € für die Bearbeitung.
Ein großartiger Verzugsschaden bei 10€ ist ja fast nicht da.

Ich denke, der Apotheker will damit sagen, dass er auf Kunden, die nicht pünktlich zahlen, verzichten kann. Ich würde mit der Mahnung in seine Apotheke fahren und ihn fragen, wie die 20€ zustande kommen.

Ist das jetzt ein großzügiges Angebot von der Apotheke, statt
Strafanzeige zu stellen oder das Geld einzuklagen, oder sind
diese Mahngebühren in diesem Fall zu hoch?

Sind die fälligen Gebühren bei solchen (privaten?) Mahnungen
vom Streitwert abhängig oder überall gleich?

Viele Grüße
Disap

Grüße

Holygrail