Höhe von Mahngebühren?

Hallo,

ganz allgemein gilt doch der Rechtsgrundsatz, daß man Kosten so gering wie möglich halten soll.

Wie ist es in diesem Fall:

AB kündigt beim Mobilfunkserviceprovider DB den Vertrag, aber DB erkennt die Kündigung nicht an. DB schickt seltsamerweise keine monatlichen Rechnungen (z.B. über die Grundgebühr) mehr, will aber noch einen nicht näher definierten Betrag überwiesen haben. AB verweigert die Überweisung.
Seit über zwei Jahren versucht DB über verschiedene Institutionen diesen Betrag zuzüglich Mahngebühren einzutreiben. Zunächst über ein Inkassobüro IK, dann über einen Rechtsanwalt RA und nun über ein zweites Inkassobüro IB.
Muß AB nun von allen Mahnern (IK,RA,IB) die Mahngebühren zahlen oder hätte DB nicht den üblichen Rechtsweg beschreiten müssen: 1. Mahnung, 2. Mahnung, dann Mahnbescheid vom Gericht?

Hallo

Beträge für auflösung des Vertrages zu verlangen ist doch schon vor langem als rechtwidrig vom BGH? abgeurteilt worden.

Stellt sich hier wieder die Frage der eingegangen/anerkannten/Beweise/Einschreiben etc. Kündigigung. Ich würd sagen: Ruhig Blut und auf MB warten gegebenenfalls auf Klage :wink:

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]