Höhe von Notarkosten

Hallo,

eine Immobilie die bisher zu gleichen Teilen von A und B besessen wurde, wird nun auf A übertragen.
Der Verkehrswert habe den Betrag X € ergeben (laut einer Wertgutachens) und es sollen noch y € Restschulden bei der Bank bestanden haben, die A übernimmt.
A zahlt nun an B (X - Y)/2 €
Alle Zahlen können schriftlich belegt werden (schriftliches Wertgutachten, Unterlagen der Bank).

Im Vertragsentwurf des Notars taucht als Berechnungsgrundlage für Notar- und Gerichtskosten der Wert X/2 auf, was eine deutlich höheren Zahlung an den Notar bedeutet.

Ist das so rechtens, oder berechnet sich die Gebühr aufgrund des tatsächlich bewegten Geldes.
Die Übertragung der Restschuld wurde ohne Notar über die Bank vorgenommen.

Gruß

Lepo

Im Vertragsentwurf des Notars taucht als Berechnungsgrundlage
für Notar- und Gerichtskosten der Wert X/2 auf, was eine
deutlich höheren Zahlung an den Notar bedeutet.

Das ist so in Ordnung.

Das ist so in Ordnung.

Stimmt, es kommt auf den Wert des Grundstücks an. Dass der Käufer nur einen Teil „bar“ zahlt und den Rest durch Freistellung des Verkäufers bei dem Gläubiger, ist eine Zahlungsmodalität, die keinen Einfluss auf den Gegenstandswert hat.

Hallo Nordlicht,

Das ist so in Ordnung.

Erst mal danke für die Information.
Dann sind A und B also ehrlicherweise gearscht worden. Hätten sie als Wert X - Y € angegeben, hätten sie also viel Geld gespart?!
Scheiße passiert :frowning:

Danke noch mal

Lepo

Dann sind A und B also ehrlicherweise gearscht worden. Hätten
sie als Wert X - Y € angegeben, hätten sie also viel Geld

Das hätte nicht funktioniert.

Scheiße passiert :frowning:

Dieser Fall ist völlig korrekt gelaufen, da gibt es keine „hätte“ oder „könnte“. Hör auf Dich zu ärgern.