Hallo,
eine Immobilie die bisher zu gleichen Teilen von A und B besessen wurde, wird nun auf A übertragen.
Der Verkehrswert habe den Betrag X € ergeben (laut einer Wertgutachens) und es sollen noch y € Restschulden bei der Bank bestanden haben, die A übernimmt.
A zahlt nun an B (X - Y)/2 €
Alle Zahlen können schriftlich belegt werden (schriftliches Wertgutachten, Unterlagen der Bank).
Im Vertragsentwurf des Notars taucht als Berechnungsgrundlage für Notar- und Gerichtskosten der Wert X/2 auf, was eine deutlich höheren Zahlung an den Notar bedeutet.
Ist das so rechtens, oder berechnet sich die Gebühr aufgrund des tatsächlich bewegten Geldes.
Die Übertragung der Restschuld wurde ohne Notar über die Bank vorgenommen.
Gruß
Lepo
Das ist so in Ordnung.
Stimmt, es kommt auf den Wert des Grundstücks an. Dass der Käufer nur einen Teil „bar“ zahlt und den Rest durch Freistellung des Verkäufers bei dem Gläubiger, ist eine Zahlungsmodalität, die keinen Einfluss auf den Gegenstandswert hat.
Hallo Nordlicht,
Das ist so in Ordnung.
Erst mal danke für die Information.
Dann sind A und B also ehrlicherweise gearscht worden. Hätten sie als Wert X - Y € angegeben, hätten sie also viel Geld gespart?!
Scheiße passiert 
Danke noch mal
Lepo
Dann sind A und B also ehrlicherweise gearscht worden. Hätten
sie als Wert X - Y € angegeben, hätten sie also viel Geld
Das hätte nicht funktioniert.
Scheiße passiert 
Dieser Fall ist völlig korrekt gelaufen, da gibt es keine „hätte“ oder „könnte“. Hör auf Dich zu ärgern.