Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag.
Meine Frage ist, wenn ich aus Behinderungs- Sitzproblemen, von einer REHA Firma einen elektrisch höhenverstellbaren Recarositz einbauen lasse und dieser vom TÜV genehmigt und eingetragen wird, muß ich beim Verkauf des Autos diesen Sitz wieder ausbauen?
Z.B. der Käufer ist nicht behindert, ist aber etwas klein geraten und bräuchte gerade so einen Sitz um nicht viele Kissen unterlegen zu müssen? Oder auch ein Normalos würde es gut finden, den Sitz in der Höhe verstellbar zu haben.
Was würden Sie saen? Muß der Sitz wieder heraus und der Originalsitz wieder eingebaut werden, was wieder eine TÜV Abnahme und Eintragung erforderlich machen würde, denn das Auto würde ja vom letzten Stand wieder verändert?
Für Ihre Antwort meinen besten Dank.
Bitte auch antworten, wenn Sie keine Stellung dazu nehmen wollen, damit ich jemand anders fragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mark