Höhenverstellbarer Sitz ausbauen?

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag.

Meine Frage ist, wenn ich aus Behinderungs- Sitzproblemen, von einer REHA Firma einen elektrisch höhenverstellbaren Recarositz einbauen lasse und dieser vom TÜV genehmigt und eingetragen wird, muß ich beim Verkauf des Autos diesen Sitz wieder ausbauen?

Z.B. der Käufer ist nicht behindert, ist aber etwas klein geraten und bräuchte gerade so einen Sitz um nicht viele Kissen unterlegen zu müssen? Oder auch ein Normalos würde es gut finden, den Sitz in der Höhe verstellbar zu haben.

Was würden Sie saen? Muß der Sitz wieder heraus und der Originalsitz wieder eingebaut werden, was wieder eine TÜV Abnahme und Eintragung erforderlich machen würde, denn das Auto würde ja vom letzten Stand wieder verändert?

Für Ihre Antwort meinen besten Dank.

Bitte auch antworten, wenn Sie keine Stellung dazu nehmen wollen, damit ich jemand anders fragen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Hallo Mark,
nicht so ganz einfach zu beantworten. Was wurde alles geändert? Seitenairbag nun weg? Wie sieht es mit den Gurten aus? Noch Original oder auch ausgetauscht? Wie alt ist das Fahrzeug? Wurde der Sitz eingebaut und eingetragen, weil ein solcher Sitz zu Ihren Auflagen im Führerschein gehört? Wenn ja, dann wird auch der neue Fahrer in der Regel eine solche Eintragung im Führerschein benötigen, da beim Einbau u.U. bestimmte sicherheitsrelevante Teile mit ausgebaut worden sind, um Ihnen das Autofahren zu ermöglichen. Tendenziell würde ich sagen: Ja, umbauen, hängt aber von einigen Faktoren ab, s.o. Bite den Sachverständigen kontaktieren, der die Eintragung gemacht hat. Mehr kann ich leider nicht mitteilen.
Reinhold

hallo mark,

ich sehe keine probleme, wenn beim eintrag des sitzes in die papiere keine weiteren auflagen genannt wurden, z.b. daß nur best. personen diesen sitz benutzen dürfen. wenn der sitz ohne weitere auflagen in den papieren steht, darf ihn auch jeder benutzen.

falls der sitz aus welchen günden auch immer wieder ausgebaut wird, muß er auch wieder ausgetragen werden, das gilt insbesondere bei modernen autos mit seiten-airbags usw., die fachmännisch deaktiviert bzw. wieder aktiviert werden müssen.

grüße!

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort, die sich vor allem mit meiner Meinung deckt.

Leider ist man bei meinem TÜV einer anderen Meinung gewesen und ich mußte den Org. Sitz, den inzwischen die Mäuse angeknabbert haben wieder einbauen. Da der neue Recarositz mit seiner elektrischen Bedienung natürlich mehr Geld bringen würde, möchte ich diesen wieder gerne einbauen.

Gruß
Mark

Hallo Herr Malassa,

vielen Dank für Ihre Antwort. Da es sich um ein altes Auto ohne jeden Airback und sonst. handelt, steht der Sitz für sich alleine im Raum.

Keine Eintragung nur für eine spez. Behinderung etc. Schlicht und einfach, ein Recarositz wie üblich nur mit keiner typbezogenen Standardkonsole, aber vom TÜV abgenommen und so eingetragen.

Gruß
Mark

Dann dürfte es kein Problem sein, den Sitz im Auto zu belassen.
Viele Grüße
Reinhold Malassa