Nehmen wir einmal an Familie A hat ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut. Zwei Jahre später kauft Familie B ein Nachbargrundstück. Nehmen wir weiter an das das Grundstück der Familie B höher liegt. Famile A ist nun der Meinung, das die Famile B einen Randstein setzten muss, da das Grundstück höher liegt.
Wie ist hier Eure persönliche Meinung?
Michael
ich meine, dass das setzen eines randsteines nichts mit einem unterschied von höhenlagen angrenzender grundstücke zu tun. dies kann auch bei gleichhohen grundstücken gesetzt werden, wenn es notwendig sein sollte.
Hallo Michael,
da das Landesrecht ist, gib Wassergesetz und das betreffende Bundesland in eine Suchmaschine ein.
Grüße
Ulf
Moin, Michael,
Famile A ist nun der Meinung, das die Famile B einen
Randstein setzten muss, da das Grundstück höher liegt.
was heißt hier Randstein? Falls Du eine Stützmauer auf der Grundstücksgrenze meinen solltest, so kannst Du lange warten. Das Wasser lief bisher auch schon vom höher gelegenen Grund in Deinen Garten, warum sollte der Nachbar das abstellen?
Gruß Ralf
unter umständen ist er sogar verpflichtet,eine stützmauer zu bauen und für ordnungsgemässes abfliessen des wassers zu sorgen,allerdings muss der unten liegende anlieger das wasser auch aufnehmen.
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