Moin Moin
gesprächsweise habe ich neulich gehört, das die Eigenheimzulage für Erwerber einer Gebrauchtimmobilie, die in sehr stark renovierungsbedürftigem Zustand ist, höher sein kann als die üblichen 2500 DM p.a… Es soll dazu ein Gerichtsurteil geben.
Kennt jemand dieses Urteil oder Präzedenzfälle für die Bewilligung einer erhöhten EHZulage?
Besten Dank für alle Informationen
Markus
Hallo Markus!
Es gibt da eine Regelung, auch ohne Gerichtsurteil.
Sollte die Bruchbude so weit abgerissen werden, daß die Erneuerung fast einem Neubau gleichkommt, gibt es 5000,-DM.
Das muß dann aber von einem Bausachverständigen abgesegnet worden sein.
Gruß Werner
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Hallo Werner,
da ist noch nicht mal was mit „Abriss“… ich habe ein Fachwerkhaus an der Hand, das seit 20 Jahren unbewohnt ist. Die Bewohnbarmachung wird den Restwert ( ca. 15.000 DM) um ein Vielfaches übersteigen, deshalb werd ich wohl auch die 5 TDM bekommen.
CU
Uli
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