Hallo,
Welchen Satz (Zehntel) kann der Steuerberater ansetzen, wenn keine vorherige Absprache stattgefunden hat?
Vorgeschichte: Der Steuerberater (Freund eines Freundes) hat vor einigen Jahren (die Jahre 96/97/98) die Einkommensteuererklärung bearbeitet. Damals wurde 1/10 der Tabelle A ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte berechnet. Vermutlich ein recht günstiger Satz, der evtl auf der „Freundschaft um eine Ecke“ herrührte. In den Folgejahren hatte ich die Steuererklärungen selbst bearbeitet. Mitte 2009 entschloss ich, aufgrund massiven Rückstands in der Bearbeitung, die Aufgabe wieder in vertraute Hände zu legen. Der Steuerberater erhielt den Auftrag für die Jahre 2005/2006/2007/2008. Ich bin davon ausgegangen, daß ich die gleichen Preise wie damals erhalte. Aber nach Erhalt der Rechnungen musste ich feststellen, daß nun 2/10 berechnet wurden.
Gibt es eine Vorgabe, daß der Steuerberater vor der Bearbeitung darauf hinweisen muß, daß die Sätze sich gegenüber zurückliegender Jahre erhöht haben? Hinzuzufügen ist noch, daß die Bearbeitung z.B wegen Bearbeiterwechsel in der Urlaubszeit sehr lange gedauert hat (4 Monate!). Der Bearbeiterin musste ich z.B. erklären, ab welchem Jahr Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können.
Bei der Steuerberaterkammer habe ich den Sachverhalt beschrieben. Dar bekam ich aber nur die Auskunft, daß ich den Steuerberater benennen müsste, erst dann würden Sie beratend tätig werden.
Leider also bisher keine Auskunft ob eine Änderung des Zehntel-Satzes ohne vorherige Ankündigung rechtens ist.
Für eine Anwort wäre ich sehr dankbar!