Hallo zusammen,
muss ein Arbeitnehmer Fehlzeiten nacharbeiten, selbst wenn diese durch höhere Gewalt enstanden sind, der AN also gar nicht zur Arbeit erscheinen konnte?
Die Frage kam mir während der Flughafenblockaden in Thailand in den Sinn. Dadurch sind ja teilweise Fehlzeiten von einigen Wochen entstanden, das würde dann ja einiges an Überstunden bedeuten wenn man die alle nacharbeiten müsste.
In Wikipedia steht
„Die Höhere Gewalt (auch als Force Majeure bezeichnet) ist im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.“
Mal angenommen, man fliegt irgendwann in den nächsten Tagen oder Wochen nach Thailand. Beim Hinflug ist alles wunderbar, nur beim Rückflug sind die Flughäfen wieder besetzt. Ist das dann nach wie vor höhere Gewalt oder hätte man damit rechnen müssen, dass sowas wieder passiert? Kann sich der Arbeitgeber dann darauf berufen, dass der Arbeitnehmer dieses Risiko billigend in Kauf genommen hat und somit die Fehlzeiten einfach als Abwesenheit OHNE den Einfluss höherer Gewalt interpretieren? Schließlich könnte man ja sagen, dass diese Fehlzeiten durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen hätten verhindert werden können, nämlich durch Nichtantritt der Reise. Denn das Ereignis kam zwar von außen, zudem war es außergewöhnlich, aber war es vor dem Hintergrund der letzten Blockaden auch wirklich unvorhersehbar?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Gruß
Daniel