höhere Gewalt im subunternehmervertrag

Vertragspartner A kann auf Grund von Krankheit mehrerer seiner Mitarbeiter, den Subunternehmervertrag mit Vertragspartner B nicht vollständig erfüllen. Kann sich A auf „höhere Gewalt“ berufen? Der Auftraggeber (B) ließ erkennen, dass er notfalls die Leistungen durch Dritte, auf Kosten von A, durchführen lassen wird.
Transportgewerbe-Paketdienst

Hallo,

da das Vertragsverhältnis von Subunternehmern überhaupt nix mit Arbeitsrecht zu tun hat, solltest Du Dir ein passenderes Brett suchen - zB „allgemeine Rechtsfragen“.

&Tschüß
Wolfgang

Bei Anerkennung höherer Gewalt werden Ereignisse, die innerhalb der Sphäre der Vertragspartner entstehen, nicht anerkannt!

Das heisst beispielhaft im Extremfall sogar, dass du dich nicht auf die Höhere Gewalt berufen kannst, wenn du mit einem verunfallten Reisbus bei einem Betriebsausflug drei Viertel deiner Belegschaft verlierst!

Krankheitsfälle sind somit keinesfalls als Ausfallgrund anzuerkennen - B hat vollkommen recht!